Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite

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Nach der Rechtsprechung einer Vielzahl von Oberlandesgerichten ist die Beanspruchung einer sog. Bearbeitungsgebühr bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages unzulässig. Gleichwohl verlangen die meisten Banken nach wie vor Bearbeitungsgebühren als wäre dies eine selbstverständliche Gebühr für die Gewährung eines Kredits.

Gemäß § 488 Abs. 1 S. 2 BGB ist der Darlehensnehmer aufgrund des Darlehensvertrages verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehenskapital zurückzuerstatten. Der von der Bank durch die Bearbeitungsgebühr abzugeltende Aufwand stellt keine Dienstleistung gegenüber dem Kunden dar, sondern dient vielmehr vordringlich der Wahrung eigener Interessen der Bank. Entgeltklauseln sind mit dem wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar.

Die Verbraucherzentralen haben längst darauf aufmerksam gemacht, dass Verbraucher ihre zu Unrecht bezahlten Bearbeitungsgebühren zurückerstattet verlangen können und Mustertexte online zur Verfügung gestellt. Die Erfahrung zeigt aber, dass die Banken in der Regel auf Rückforderungsverlangen ihrer Kunden nicht eingehen.

Die Erfahrung zeigt aber auch, dass sich der Gang zum Anwalt lohnt.

Rechtsanwältin Charifzadeh konnte in einer Vielzahl der Fälle die Banken bereits außergerichtlich zum Einlenken bewegen. Die Banken haben nach anwaltlichem Schreiben die Bearbeitungsgebühr (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) zurückerstattet - und zwar auch dann, wenn die Rückzahlung - auf ein eigenes Schreiben der Mandanten - bereits ausdrücklich verweigert wurde.

Rechtsanwältin Janett Charifzadeh

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