BearsBulls – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

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Die Onlinehandelsplattform BearsBulls bietet auf ihrer Homepage unter der Domain bearsbulls.net u. a. den Handel mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäfte sowie den Handel mit Differenzkontrakten (CFDs) an, wobei auf der Homepage auch davon die Rede ist, dass Anleger, die Kapital anlegen würden, einen 10 %-igen Bonus erhalten würden.

Von entsprechenden Handelsgeschäften über die Handelsplattform BearsBulls kann man aus mehreren Gründen nur abraten:

Zum einen hat die Europäische Marktaufsichtsbehörde (ESMA) bereits im Jahre 2018 beschlossen, dass beim Handel mit Differenzkontrakten die vorgenannten Bonuszahlungen nicht erlaubt sind. Zum anderen ist es höchst zweifelhaft, ob eine Anlagefirma einem Kunden, der beispielsweise € 100.000,00 investiert, einen Betrag in Höhe von € 10.000,00, d. h. einem 10 %-igen Bonus schenken würde.

Gegen eine Anlage bei der Firma BearsBulls spricht auch, dass im Rahmen des Internetauftritts weder eine Betreibergesellschaft benannt wird, die die Handelsmarke BearsBulls betreibt, noch sich Hinweise auf eine Niederlassung der Firma BearsBulls finden. Seitens der Firma BearsBulls wird als Kontaktmöglichkeit lediglich eine englische Telefonnummer und die Emailadresse: support@bearsbulls.net benannt.

Im Übrigen fehlt auch ein rechtsverbindliches Impressum, das zwingend erforderlich ist. Wer die vertretungsberechtigten Organe der Firma BearsBulls oder einer entsprechenden Betreibergesellschaft sind, ist dem Internetauftritt nicht zu entnehmen.

Darüber hinaus hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Firma BearsBulls keine Genehmigung erteilt, in Deutschland über die Handelsplattform Finanzdienstleistungen anzubieten oder für deutsche Anleger abzuwickeln.

Jeder Finanzdienstleister, der in Deutschland tätig ist, benötigt eine entsprechende Erlaubnis. Die Firma BearsBulls agiert folglich in Deutschland, soweit sie mit deutschen Anlegern Kontakt hat und Finanzdienstleistungen anbietet, unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Im Rahmen des Internetauftritts der Firma BearsBulls findet sich auch kein Hinweis auf eine Genehmigung einer anderen Aufsichtsbehörde. Beispielsweise liegt keine Erlaubnis der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA), der englischen Finanzmarktaufsicht (FCA) oder der schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA) vor. Auch die italienische Finanzmarktaufsicht (CONSOB) und die spanische Finanzmarktaufsicht (CNMV) erteilten der Firma BearsBulls keine entsprechende Genehmigung.

Aufgrund der negativen Erfahrungen mit vielen unregulierten Internethandelsplattformen können wir deshalb Anlegern nur dringend raten, von einer Kapitalanlage über die Firma BearsBulls Abstand zu nehmen.

Anleger, die bei der Plattform BearsBulls investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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