BeCFD – Vorsicht: Nicht lizensierte Handelsplattform!

  • 3 Minuten Lesezeit

BeCFD ist ein nicht lizenzierter CFD & Forex Broker, der im August 2017 eröffnet wurde. BeCFD bewirbt sich selbst als ein Online-Trading-Anbieter, der den Handel von über 1.000 Finanzvermögenswerten als CFDs und FX anbietet. 

BeCFD soll als Trägergesellschaft die BeCFD Limited besitzen, die dort sein soll: Trust Company Complex, Ajeltake Island, Majuro, Marshallinseln. Als Unternehmen mit angeblichen Sitz auf den Marshall Islands (Pazifik) sollte das Unternehmen nach dem dort geltenden Gesetz, den Corporate Regulations 2005, errichtet worden sein. Die Suche nach einer weiteren, offiziellen Firmenadresse der BeCFD Limited gestaltet sich als schwierig. Da die genannte Anschrift darauf hindeutet, dass ggf. lediglich eine Treuhandgesellschaft eine Adresse der BeCFD zur Verfügung stellt, macht das ganze u.E. nicht sympathischer. Die Registratur bei einer Aufsichtsbehörde – im Pazifik – erscheint fraglich, wird derzeit durch unsere Kanzlei geprüft bzw. hinterfragt.

Im Rahmen der AGB des Unternehmens wird der Trader auf folgendes hingewiesen, was infolge des Unternehmenssitzes auf den Marshall Islands als folgerichtig erscheint:

  • „Durch die Eröffnung eines Handelskontos mit der Gesellschaft zum Handel mit CFDs stimmen Sie zu, dass Ihre Aufträge außerhalb eines geregelten Marktes (z.B. Licensed European Stock Exchange) oder einer Multilateral Trading Facility (z.B. European Financial Trading System) ausgeführt werden.
  • Die Gesellschaft führt Kundenaufträge nur bei Differenzkontrakten („CFDs“) in Aktien, Rohstoffen, Indizes und Währungspaaren aus. 
  • Außerdem ist dort zu lesen, dass die Gesellschaft selbst nicht den Kundenauftrag ausführt, also das Unternehmen nicht der Ausführungsplatz ist, (wie in der Richtlinie 2006/73 / EG der Kommission zur Umsetzung der MiFID definiert).“

Demzufolge kann der Kunde u. E.: eigentlich nicht mehr erkennen, wen er hier als Vertragspartner hat, wer sein Geld verwaltet und wer die Anlagegeschäfte abrechnet. 

Wir haben zudem den Verdacht, dass der Firmenauftritt auf den Marshall Islands ggf. nur vorgeschoben ist und von den Firmen-Initiatoren ggf. verbotene Finanzgeschäfte betrieben werden und zwar betreffend britische und auch deutsche Kunden. 

Einen solchen Verdacht teilte am 21.03.2018 auch die britische Finanzaufsichtsbehörde FSA im Rahmen einer Veröffentlichung mit, die sinngemäß u. a. folgenden Inhalt besitzt:

  • „Wir glauben, dass diese Firma ohne unsere Genehmigung Finanzdienstleistungen oder Produkte in Großbritannien anbietet. BeCFD ist nicht von der britischen Börsenaufsicht autorisiert und richtet sich an Menschen in Großbritannien. Basierend auf Informationen, die wir besitzen, glauben wir, dass es regulierte Aktivitäten durchführt, die eine Autorisierung erfordern.“

Soweit auch deutsche Trader betroffen sind, Beauftragte von BeCFD, deren Backoffice oder Unterhändler anrufen, deutschen Kunden gegenüber Handelsempfehlungen aussprechen, oder gar als Bevollmächtigte Handelsgeschäfte ausführen, gilt hierfür u.E. der gleiche Verdacht. 

BeCFD ist in Deutschland nicht registriert, obwohl grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen erbracht werden, falls binäre Optionen, CFDs oder sonstige Trades vermittelt werden.

Zumal nach unseren Erkenntnissen ggf. auch Handelsgeschäfte voraussichtlich nicht auf der Handelsplattform der BeCFD stattgefunden haben, sondern an andere Unternehmen vermittelt wurde, gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Trader, die wirtschaftliche Verluste aus diesen Handelsgeschäften erlitten haben, Ansprüche auf Schadensersatz gegen die verantwortlichen Unternehmens-Initiatoren geltend machen können.

Wir empfehlen Tradern eine fachlich versierte Anwaltskanzlei mit der Überprüfung von Ansprüchen auf Schadensersatz zu beauftragen, falls Auszahlungen nicht erfolgen oder die Abwicklung von Trades zu unerwarteten Komplikationen führen. Wir warnen allgemein davor, Trading mit nicht lizensierten Brokerunternehmen und Handelsplattformen zu betreiben. Schildern Sie uns auch Ihren Fall, das Kennenlernen ist bei uns kostenfrei. Am einfachsten, Sie schicken uns eine kurze E-Mail unter Schilderung des Sachverhaltes Ihres Falls.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Martin J. Haas

Beiträge zum Thema