Begrenzte Erstattung von Anwaltskosten bei Filesharing

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit Urteil vom 29. Januar 2010 (Aktenzeichen 31 C 1078/09) lehnte das Amtsgericht Frankfurt am Main die Erstattung von fiktiven Rechtsanwaltsgebühren, die für die Abmahnung wegen der Nutzung einer Tauschbörse entstanden sein sollen, ab.

Was ist passiert: Über den Internetanschluss des Beklagten war eine Tonaufnahme über eine Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht worden. Daraufhin beauftragte die Rechteinhaberin DigiProtect den Rechtsanwalt Dr. Udo Konrmeier, dem Anschlussinhaber eine Abmahnung zu schicken.

In der Abmahnung forderte Rechtsanwalt Kornmeier unter anderem 450 € zur Abgeltung der Schadensersatzansprüche und der angeblich entstandenen Anwaltskosten. Diese Anwaltskostens wurden mit 651,80 € beziffert.

Der spätere Beklagte zahlte nichts. Daraufhin wurde er auf Schadensersatz und Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten gemäß § 97 Urheberrechtsgesetz verklagt.

Der Beklagte trug im Prozess vor, dass er die Urheberrechtsverletzung nicht begangen habe. Er sagte vor Gericht aber auch nicht, wer als Verletzer infrage kommt.

Das Amtsgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung von entgangenen Lizenzgebühren für die Urheberrechtsverletzung, weil er nicht dargelegt hat, welche konkreten Personen Zugang zu seinen Internetanschluss hatten. Das Gericht hielt eine Lizenzgebühr von 150 € für angemessen.

Hinsichtlich der ebenfalls eingeklagten außergerichtlichen Anwaltskosten der Kanzlei Kornmeier für die Abmahnung hat das Gericht die Klage abgewiesen.

Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die eingeklagten außergerichtlichen Anwaltskosten für die Abmahnung nur erstattet werden müssten, wenn tatsächlich eine Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart wurde. Ganz offenbar gibt es aber eine vom RVG abweichende Regelung zwischen Rechtsanwalt Kornmeier und DigiProtect. Da die Klägerin zu dieser Vereinbarung und damit zu den im konkreten Fall entstandenen Rechtsanwaltskosten keine konkreten Angaben machte, hat das Gericht die Klage in diesem Punkt abgewiesen.

Auf die Frage der Begrenzung der Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten gemäß § 97 a II UrhG kam es nicht mehr an.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Grundmann

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten