Bei der Unfallinstandsetzung sind Kosten für Beilackierung und Fahrzeugreinigung zu erstatten

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Sie hatten einen Unfall und haben den Wagen gemäß Gutachten reparieren lassen, die gegnerische Versicherung aber kürzt die Kosten für die Beilackierung sowie für die Reinigung des Fahrzeugs?

Die Instandsetzung eines verunfallten Fahrzeugs umfasst ggf. nicht nur die Arbeiten am beschädigten Fahrzeug, sondern auch weitere Arbeiten, wie Beilackierung und Fahrzeugreinigung. Diese könnten notwendig sein, um den Schaden am Fahrzeug sachgerecht und folgenlos zu beheben. 

In einem Fall vor dem Amtsgerichts (AG) Bonn im November 2016 (AZ: 105 C184/15) befand das Gericht die Kürzungen des Schadens bezüglich der Beilackierung und Fahrzeugreinigung durch die beklage Versicherung für unberechtigt. 

Gemäß dem Gutachten des Kfz-Sachverständigen gehörten die Positionen für die Beilackierung (hier für die Fahrzeugtür) zum erforderlichen Herstellungsaufwand. Bei einer Reparaturlackierung muss es einen Farbangleich geben, damit das Farbergebnis der Werkslackierung entspricht (bezogen auf Alterungsprozess etc.). Auch die Kosten für die Fahrzeugreinigung hielt das Gericht für erforderlich und musste folglich vom Beklagten erstattet werden, denn für die Endkontrolle des Farbergebnisses müsse die Oberfläche des Wagens sauber sein. 

Fazit

Die im Schadensgutachten eines Kfz-Sachverständigen aufgeführten Nebenkosten zur Unfallinstandsetzung eines verunfallten Fahrzeugs sind regelmäßig erstattungsfähig. Das gilt insbesondere für die Kosten der Beilackierung und der Reinigungskosten.


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