Beibehaltungsgenehmigung für Mehrstaatigkeit - retention permit for multiple citizenship

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Ausgangslage ist die rechtliche Situation, dass die sogenannte Mehrstaatigkeit aufgrund von Interessenskonflikten zu vermeiden ist. Dies ist in Deutschland im Staatsangehörigkeitsrecht verankert, kurz StAG. Dies bedeutet, dass grundsätzlich jeder Deutsche, der eine andere Staatsangehörigkeit annimmt (nachdem er sich hierfür qualifiziert und darum beworben hat), seine deutsche Staatsangehörigkeit in diesem Moment verliert. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn der Antragstellende vor Erwerb der anderen Staatsangehörigkeit eine sogenannte Beibehaltungsgenehmigung erhalten hat. Wichtig ist, dass dies vor Erhalt der neuen Staatsbürgerschaft in jedem Falle erfolgen muss.

Da es sich bei dem Beibehaltungsverfahren um ein rechtliches und behördliches Verfahren handelt und hier oftmals weitreichende Fragen und Komplikationen auftreten, sollten Sie dies durch Ihre Anwältin/ihren Anwalt prüfen und durchführen lassen.

Da es sich um eine behördliche Entscheidung einer Verwaltungsinstitution handelt und damit um ein Exekutivorgan, steht die Erteilung oder Ablehnung im Ermessen der Behörde, das heißt eine Entscheidung kann nur bedingt überprüft werden, wenn sich insbesondere evidente Fehler erweisen lassen. Im Grundsatz ist es hier so, dass eine Beibehaltungsgenehmigung nur erteilt wird, wenn sowohl öffentliche als auch private Belange dies rechtfertigen, das heißt der Antragsteller muss einen driftigen Grund für die Fortführung der deutschen Staatsangehörigkeit vortragen. Ausreichend ist nicht, dass Familie, Freunde oder soziale und persönliche Kontakte noch in Deutschland bestehen oder die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit an Wahlen, der Aufwand von Aufenthaltstiteln. Entscheidend sind vielmehr berufliche, finanzielle, immobilienrechtliche, erbschaftssteuerliche Nachteile, die bestehen würden, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit entfallen würde. Des Weiteren muss darlegt und nachgewiesen werden, dass der Antragsteller trotz Lebensmittelpunkt im Ausland weiterhin fortbestehende gefestigte Bindungen an Deutschland behält. Dies können beispielsweise deutsche Konten und Mitgliedschaften sein, hier spielen auch persönliche und familiäre Kontakte eine Rolle.

Wichtig und zu beachten ist, dass die zuständige Behörde bei positiver Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung diese in Form einer Urkunde ausstellt, diese ist abzuwarten, da die Genehmigung erst mit dieser wirksam wird. Da die Beibehaltungsgenehmigung zudem befristet erteilt wird, ist es erforderlich, innerhalb des vorgegebenen Zeitraums die neue Staatsangehörigkeit in dieser Frist erworben wird.

Bei Beratungs- und Vertretungsbedarf wenden Sie sich an die Kanzlei in Miami oder Berlin.


English Version:

The starting point is the legal situation that so-called multiple nationality is to be blocked in order to avoid conflicts of interest. In Germany, this is anchored in nationality law, StAG for short. This means that basically every German who takes on another citizenship (after having qualified and applied for it) loses his German citizenship at this point automatically by law. The only exception to this is if the applicant received a so-called retention permit before acquiring the other nationality. It is important that this must be done in any case before obtaining the new citizenship. 

Since the retention procedure is a legal and official procedure and extensive questions and complications often arise, you should have this checked and carried out by your lawyer. 

Since it is an official decision of an administrative institution and thus an executive body, the granting or rejection is at the discretion of the authority, i.e. a decision can only be checked to a limited extent if, in particular, evident errors can be proven. In principle, it is the case here that a retention permit is only granted if both public and private interests justify this, i.e. the applicant must present a clear reason for continuing to hold German citizenship. It is not sufficient that family, friends or social and personal contacts still exist in Germany or the lack of opportunities to participate in elections, the expense of residence permits. Rather, the decisive factors are professional, financial, property law and inheritance tax disadvantages that would exist if German citizenship were no longer applicable. Furthermore, it must be demonstrated and proven that the applicant will continue to have strong ties to Germany despite being abroad. These can be German accounts and memberships, for example, personal and family contacts also play a role here. 

It is important to note that the competent authority issues a certificate in the form of an official certificate if the approval is granted, as the approval only becomes effective with this. Since the retention permit is also granted for a limited period, it is necessary to acquire the new nationality within the specified period. 

If you need advice or representation, please contact the law firm in Miami or Berlin. 


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