Beitragserhöhung von privater Krankenversicherung erhalten? Rückforderung der Beiträge möglich!

  • 3 Minuten Lesezeit

Für Millionen von Privatversicherten sind die jährlichen Beitragserhöhungen der Krankenversicherung ein finanzielles Ärgernis. Dabei handeln die Versicherungen höchst unterschiedlich. Während einige Versicherungen die Beiträge über Jahre hinweg nahezu stabil halten, erhöhen andere ihre Beiträge wiederholt und in erheblichem Umfang. Durchschnittlich erfolgte eine Erhöhung von ca. 3 % pro Jahr allein seit 2009. Sogar Erhöhungen von 50 % sind in einigen PKV-Tarifen in einzelnen Jahren vorgenommen worden. Experten zufolge könnte in den nächsten Jahren eine Verdopplung der PKV-Beiträge drohen. Grund dafür ist u. a. die weiterhin niedrige Zinsphase.

Wenn auch Sie eine Mitteilung über eine Erhöhung Ihrer Beiträge zur privaten Krankenversicherung erhalten haben, sollten Sie jetzt im Rahmen einer kostenfreien anwaltlichen Ersteinschätzung prüfen lassen, ob Sie der Beitragserhöhung widersprechen und/oder überhöhte Beiträge von der privaten Krankenversicherung zurückfordern können.

Wann ist eine Beitragsrückforderung möglich?

Wenn der private Krankenversicherer seine Beiträge erhöhen möchte, muss er insbesondere die Begründungspflicht einhalten, d. h. die Beitragssteigerung muss begründet werden – anderenfalls ist die Beitragserhöhung unwirksam mit der Folge, dass die überzahlten Beiträge zurückgefordert werden können. Diese Begründungspflicht folgt aus § 203 V VVG.

Entscheidend dabei ist, dass der Versicherte nachvollziehen kann, welche Gründe zu der konkreten Erhöhung führen sollen, laut den konkreten Angaben der privaten Krankenkasse im Einzelfall. Dies ist in vielen Fällen aber gerade nicht geschehen. Vielmehr wurden in den vergangenen Jahren oft lediglich floskelhafte Begründungen geliefert. Pauschale Angaben wie „Gesundheitskosten seien angestiegen“ oder die einfache Wiedergabe des Gesetzeswortlautes genügt dafür jedoch nicht. So entschied beispielsweise das Landgericht Frankfurt/Oder richtungsweisend in einem Urteil aus dem Jahre 2018 (Az. 14 O 203/16).

Die Zahl an positiven Entscheidungen nimmt stetig zu. Viele Urteile ergingen dabei gegen die AXA, DKV und DBV.

Welche Rechte hat der Versicherungsnehmer, wenn die Beitragserhöhung unwirksam ist?

Ist die Beitragserhöhung durch die private Krankenversicherung unwirksam, so besteht kein Rechtsgrund für die Einnahme der erhöhten Krankenversicherungsbeiträge, sodass die Erhöhung nachträglich zurückgefordert werden kann. Zudem müssen dann solange nur Prämien in Höhe der letzten gültigen Prämie gezahlt werden, bis Ihr Versicherer eine wirksame Prämienanpassung für die Zukunft vornimmt.

Wie hoch können die Rückforderungen ausfallen?

Stellt sich eine Beitragserhöhung als unwirksam heraus, weil die AXA, DBV oder DKV etwa Formfehler bei der Beitragserhöhung gemacht haben, so wird Ihr Versicherungstarif auf den Stand des letzten ordnungsgemäßen Beitrages zurückgesetzt.

Häufig erhalten Sie so mehrere Tausend Euro erstattet und profitieren zudem zukünftig von geringeren Beiträgen für die private Krankenversicherung.

Kostenfreie Erstberatung

Gerne steht Ihnen unser Fachanwalt im Versicherungsrecht Arne Podewils LL.M. mit seiner langjährigen Erfahrung im Versicherungsrecht für eine kostenlose Erstberatung zu Verfügung. Sie können ihn telefonisch per E-Mail erreichen.

Sie sind rechtsschutzversichert? 

Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese in aller Regel die Kosten der anwaltlichen Rückforderung der erhöhten Beiträge. Gerne nehmen wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung vor.

Wer wir sind

Die mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf sind eine Fachkanzlei für das Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht und vertreten seit vielen Jahren erfolgreich Versicherungsnehmer. In den Jahren 2016 bis 2019 wurden die Kanzlei und Rechtsanwalt Gustav Meyer zu Schwabedissen persönlich vom US-Verlag „Best Lawyer“ in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt jährlich in die Liste der „Besten Anwälte Deutschlands“ im Bereich Kapitalmarktrecht aufgenommen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Arne Podewils LL.M.

Beiträge zum Thema