Beleidigung auf Facebook & Twitter – Strafbar? Ich verteidige Sie!

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Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter (jetzt X) sind Plattformen für Meinungsaustausch – aber nicht alles ist erlaubt. Wer eine andere Person beleidigt, kann sich nach § 185 StGB strafbar machen. Beleidigungen im Netz werden oft angezeigt, sei es durch Betroffene oder durch automatische Meldesysteme der Plattformen.

Wann ist eine Beleidigung strafbar?

Eine Beleidigung liegt vor, wenn eine ehrverletzende Äußerung gegenüber einer Person getätigt wird – sei es in einem Kommentar, einer Direktnachricht oder als öffentlicher Post. Typische Beispiele sind:

Beschimpfungen („Du Idiot“, „Dummkopf“ etc.)
Herabwürdigende Aussagen („Dein Leben ist wertlos“)
Ehrverletzende Memes oder BilderSchmähkritik, die nicht mehr unter Meinungsfreiheit fällt

Auch eine vermeintlich harmlose Bemerkung kann strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn sie als ehrverletzend gewertet wird.

Wann ist eine Beleidigung nicht strafbar?

Nicht jede abwertende Äußerung ist strafbar. Eine pauschale Aussage gegen eine Behörde oder eine Institution wie „die Polizei“ ist in der Regel nicht strafbar, da keine einzelne Person in ihrer Ehre verletzt wird. Erst wenn sich die Äußerung auf eine bestimmbare Einzelperson oder eine klar abgegrenzte Gruppe innerhalb der Institution bezieht, kann eine Strafbarkeit gegeben sein.

Welche Strafen drohen?

Beleidigung ist ein Straftatbestand und kann mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei Beleidigungen gegen Amtsträger oder in Kombination mit weiteren Delikten, kann die Strafe noch höher ausfallen.

Wie kann ich mich verteidigen?

Falls Sie eine Anzeige wegen einer Beleidigung erhalten haben, sollten Sie keinesfalls vorschnell eine Aussage machen. Oft bestehen Verteidigungsansätze, wie etwa:

🔹 Meinungsfreiheit: Nicht jede kritische Äußerung ist strafbar.
🔹 Missverständnis: Der Kontext kann eine entscheidende Rolle spielen.
🔹 Kein Vorsatz: War die Äußerung gar nicht als Beleidigung gemeint?
🔹 Falsche Anschuldigung: Wurde Ihr Account möglicherweise gehackt?

Ich verteidige Sie – bundesweit!

Als erfahrener Strafverteidiger verteidige ich Mandanten in Berlin und bundesweit gegen den Vorwurf der Beleidigung. Kontaktieren Sie mich sofort, wenn Sie eine Vorladung oder einen Strafbefehl erhalten haben.

Schweigen Sie zunächst – ich übernehme Ihre Verteidigung!Jetzt unverbindlich beraten lassen!




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