Strafbarkeit von Besitz und Erwerb von Kokain – Was Sie als Beschuldigter wissen müssen
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Einleitung
Der Erwerb und Besitz von Kokain sind in Deutschland strafbar. Viele Menschen geraten ins Visier der Strafverfolgungsbehörden, weil sie Kokain über ein sogenanntes „Koks-Taxi“ bestellt oder in einer Polizeikontrolle aufgegriffen wurden. Doch welche Strafen drohen in einem solchen Fall? Und welche Verteidigungsansätze gibt es?
Gesetzliche Grundlage
Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt den unerlaubten Erwerb und Besitz von Kokain unter Strafe. Konkret regelt § 29 BtMG, dass bereits der Besitz sowie der Erwerb strafbar sind. Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Wann liegt strafbarer Besitz vor?
Besitz bedeutet, dass jemand die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Kokain hat und es zumindest für eine gewisse Zeit innehat. Auch der Besitz geringer Mengen sind strafbar, wenngleich in bestimmten Fällen eine Verfahrenseinstellung möglich ist (siehe unten).
Strafbarkeit des Erwerbs
Der Erwerb setzt eine bewusste und gewollte Erlangung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über das Kokain voraus. Es reicht aus, wenn jemand das Kokain entgegennimmt – unabhängig davon, ob es bezahlt wurde.
Koks-Taxi: Strafrechtliche Risiken
Der Erwerb über ein „Koks-Taxi“ ist für viele Konsumenten unkompliziert. Doch die Polizei geht gezielt gegen diese Strukturen vor. Häufig werden Drogenkuriere observiert oder deren Handys ausgewertet. Wer nach einer Bestellung durch die Polizei kontrolliert wird, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.
Typische Ermittlungsmethoden
- Telefonüberwachung der Dealer
- Observationsmaßnahmen
- Festnahmen von Kurieren und anschließende Auswertung von Kundenlisten
Zivilpolizisten und polizeiliche Kontrollen
In der Nähe von Clubs und Bars setzen die Behörden gezielt Zivilpolizisten ein. Wer in einer solchen Kontrolle mit Kokain angetroffen wird, gerät oft in ein Strafverfahren.
Wichtiger Hinweis: Sie müssen gegenüber der Polizei keine Angaben machen! Sie haben das Recht zu schweigen. Aussagen sollten erst nach Rücksprache mit einem Strafverteidiger erfolgen.
Strafmaß und Konsequenzen
Die Strafe für den Besitz oder Erwerb hängt von der Menge des Kokains ab:
- Geringe Menge: Eine Verfahrenseinstellung nach § 31a BtMG ist möglich, insbesondere wenn es sich um Eigenkonsum handelt.
- Normale Menge: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
- Nicht geringe Menge (ab ca. 5 Gramm reines Kokain): Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.
Verteidigungsansätze
Als Strafverteidiger prüfe ich verschiedene Möglichkeiten, um ein möglichst gutes Ergebnis für Sie zu erzielen:
- Verfahrenseinstellung: Bei geringen Mengen kann eine Einstellung erreicht werden.
- Beweisproblematik: Kann Ihnen der Besitz oder Erwerb wirklich nachgewiesen werden?
- Rechtswidrige Polizeimaßnahmen: Wurden Ihre Rechte verletzt, etwa durch eine unrechtmäßige Durchsuchung?
Fazit – Was tun, wenn Sie beschuldigt werden?
Lassen Sie sich nicht einschüchtern und nutzen Sie Ihr Schweigerecht. Kontaktieren Sie frühzeitig einen Strafverteidiger, um Ihre Verteidigung bestmöglich vorzubereiten.
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