Benötigt Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten? Diese Fakten müssen Sie kennen!

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Der Schutz personenbezogener Daten ist in der modernen Geschäftswelt unverzichtbar. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt strenge Anforderungen an Unternehmen, und eine davon ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB). Doch wann genau ist dies erforderlich, welche Konsequenzen drohen bei Missachtung, und wie können Sie Ihr Unternehmen rechtlich absichern?

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht?

Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn es die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Gemäß Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG (neu) ist dies der Fall:

Kerntätigkeiten mit umfangreicher Datenverarbeitung: Wenn Ihr Unternehmen sich primär mit der systematischen Überwachung von Personen beschäftigt oder in großem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet.

Besonders sensible Daten: Betrifft Ihre Tätigkeit die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, wie Gesundheitsdaten oder Daten zur zu Verurteilungen und Straftaten.

Mitarbeitergrenze: In Deutschland gilt die Schwelle von 20 Mitarbeitern, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten arbeiten. Wird diese Grenze überschritten, besteht eine DSB-Pflicht.

Was passiert, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Die Folgen eines Verstoßes gegen die Bestellpflicht können gravierend sein. Die DSGVO sieht hohe Bußgelder vor – bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Doch es bleibt nicht nur bei finanziellen Sanktionen:

Imageverlust: Datenschutzverstöße können das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern erschüttern.

Behördliche Maßnahmen: Datenschutzbehörden können Anordnungen treffen, die Ihre Geschäftstätigkeit erheblich einschränken.

Rechtliche Risiken: Betroffene Personen könnten Schadensersatzansprüche geltend machen.

Rechtstipp: 

Prüfen Sie die Notwendigkeit: Analysieren Sie, ob Ihr Unternehmen der Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten unterliegt. Eine Checkliste oder externe Beratung kann hier hilfreich sein.

Externer oder interner Datenschutzbeauftragter: Entscheiden Sie, ob Sie einen internen Mitarbeiter entsprechend schulen oder einen externen Datenschutzexperten engagieren. Beide Optionen haben Vor- und Nachteile.

Regelmäßige Schulungen: Datenschutz ist kein statisches Thema. Halten Sie Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen.

Dokumentation: Führen Sie ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und dokumentieren Sie Ihre Datenschutzmaßnahmen umfassend.

Datenschutz ist komplex und Verstöße können schnell teuer werden. Eine anwaltliche Beratung hilft Ihnen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und Ihre Datenschutzorganisation auf sichere Beine zu stellen. Wir unterstützen Sie dabei.

Wie können wir helfen?

Die Kanzlei Mutschke ist in Deutschland als eine der führenden Kanzleien im Bereich des Unternehmens- und Datenschutzrecht tätig. Kontaktieren Sie uns, gerne helfen wir auch Ihnen!

Vielleicht kennen Sie uns auch schon aus dem TV oder aus der Zeitung? Rechtsanwältin Nicole Mutschke ist eine der bekanntesten deutschen Rechtsanwältinnen und als Rechtsexpertin regelmäßiger Gast in zahlreichen TV Sendungen und Zeitungen/Zeitschriften. Unter anderem ist sie bekannt aus dem ZDF, RTL, ntv, sternTV, Achtung Verbrechen!, WDR, BILD, Handelsblatt und vielen weiteren Formaten.

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Foto(s): pixabay

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