Berechnung der Registersteuern bei Kaufverträgen und Schenkungen

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Immobilienübertragungen können in Italien sei es im Kaufwege oder Schenkungswege ausschließlich notariell abgewickelt werden.

Der Notar erhält dafür ein Honorar, welches er vorab bekanntgibt.

Darüber hinaus ist er verpflichtet, spätesten bei Unterzeichnung des Vertrages die damit verbundenen Steuern einzuheben und dem Staat abzuführen.

Diese nennen sich in Italien Registersteuern.  

Durch Bezahlung dieser Registersteuern sind sämtliche mit der Immobilienübertragung verbundenen steuerlichen Obliegenheiten abgegolten.

Für die Höhe der Steuern wird ein Prozentsatz des aufgewerteten Katasterertrages hergenommen im Normalfall sind es 9%

Zuerst wird die Art des Gebäudes festgestellt, diese ist im Katasterauszug angeführt und werden mit den Buchstaben von A – F unterschieden, und mit einem gewissen gesetzlichen festgelegten Koeffizienten multipliziert.  

Diese Koeffizienten sind wie folgt:

Für eine Erstwohnung

Katasterertrag  x 115,5

Für alle anderen Gebäude A,C (AusnahmeA/10 und C)

Katasterertrag x 126

Für Gebäude Gruppe  B

Katasterertrag  x 147

Für Gebäude  A/10 e D

katasterertrag x 63

Für Gebäude  C1 ed E

Katasterertrag x 42,84

Für nicht bebaubare Grundstücke, auch Landwirtschaft

Bodenertrag x 112,50


Die Katasterkategorien sind folgende:

A/1 - Hochwertige Wohnungen

Wohnungen des herrschaftlichen Typs - Einheiten, die zu Gebäuden in prestigeträchtigen Gegenden gehören und deren Bau-, Technologie- und Ausstattungsmerkmale ein höheres Niveau haben als die von Wohngebäuden

A/2 - Zivilwohnungen

Zivilwohnungen - Immobilieneinheiten, die zu Gebäuden gehören, deren Bau-, Technologie- und Ausstattungsmerkmale einem Niveau entsprechen, das den lokalen Marktanforderungen für Wohngebäude entspricht. Zu dieser Kategorie gehören auch Gebäudeeinheiten (Miniappartements), die wesentlich kleiner sind als Zivilwohnungen und die typische Bau-, Technologie-, Ausstattungs- und Ausrüstungsmerkmale dieser Kategorie aufweisen.

A/3 - Wirtschaftliche Wohnungen

Wirtschaftswohnungen - Wohneinheiten, die sowohl hinsichtlich der verwendeten Materialien als auch der Ausführung zu den Wirtschaftsgebäuden gehören und deren technische Ausstattung sich auf das Notwendigste beschränkt. Ebenfalls mit dieser Kategorie vereinbar sind Wohneinheiten (Miniappartements), die kleiner sind als die Economy-Wohnungen, mit den für diese Kategorie typischen Bau-, Technologie-, Ausstattungs- und Ausrüstungsmerkmalen.

A/4 - Sozialer Wohnungsbau

Wohnungen des Arbeitertyps - Einheiten, die zu Gebäuden mit bescheidenen Bau- und Ausstattungsmerkmalen und einer begrenzten, aber wesentlichen Ausstattung gehören.

A/5 - Wohnungen des ultra-populären Typs

Wohnungen des ultra-populären Typs - (stillgelegt)

A/6 - Wohnungen des ländlichen Typs

Wohnungen des ländlichen Typs - (nicht mehr genutzt)

A/7 - Wohnungen in kleinen Villen

Wohnungen in kleinen Villen - Unter einer kleinen Villa ist ein Gebäude zu verstehen, auch wenn es in mehrere Einheiten unterteilt ist, das bauliche, technologische und Ausstattungsmerkmale aufweist, die für ein Gebäude zivilen oder wirtschaftlichen Typs typisch sind, und das für alle oder einen Teil der Wohneinheiten, aus denen es besteht, mit bebauten oder nicht bebauten Gartenflächen ausgestattet ist.

A/8 - Villen

Wohnungen in Villen - Unter Villen sind Gebäude zu verstehen, die sich im Wesentlichen durch das Vorhandensein von Parks und/oder Gärten auszeichnen und die in städtischen Gebieten errichtet wurden, die für solche Gebäude vorgesehen sind, oder in prestigeträchtigen Gegenden mit Bau- und Ausstattungsmerkmalen, die einen höheren als den üblichen Standard aufweisen.

A/9 - Burgen und Schlösser von besonderem künstlerischen oder historischen Wert

Burgen und Schlösser von besonderem künstlerischen oder historischen Wert. Zu dieser Kategorie gehören Schlösser und Paläste von hohem künstlerischen oder historischen Wert, die aufgrund ihrer Struktur, der Verteilung der Innenräume und des Bauvolumens nicht mit den Standardeinheiten der anderen Kategorien vergleichbar sind. Sie bilden in der Regel eine einzige Einheit imm. Das Vorhandensein anderer, funktionell unabhängiger Einheiten in den anderen Kategorien ist jedoch mit der Zuordnung zur Kategorie A/9 vereinbar

A/10 - Büroräume und Privatbüros

Büroräume und private Büros

A/11 - Typische Wohnungen und Unterkünfte von Berghütten

Ortsübliche Wohnungen und Unterkünfte Berghütten, Chalets, Trulli, Sassi, etc.

GEBÄUDE MIT GEWÖHNLICHER NUTZUNG

GRUPPE B

B/1 - Internate und Internatsschulen; Internatsschulen, Heime, Waisenhäuser, Hospize, Klöster, Seminare und Kasernen

Schulen und Internate, Internate, Heime, Waisenhäuser, Hospize, Klöster, Priesterseminare, Kasernen - zu diesem Zweck gebaut oder umgebaut und nicht für eine andere Nutzung ohne radikale Veränderungen geeignet, wenn sie nicht gewinnorientiert sind und nicht unter Art. 10 des Gesetzes Nr. 1249 vom 11. August 1939 in der Fassung des Gesetzesdekrets Nr. 514 vom 9. April 1948 fallen.

B/2 - Pflegeheime und Krankenhäuser

Pflegeheime und Krankenhäuser - Einschließlich derjenigen, die für solche speziellen Zwecke gebaut oder angepasst wurden und nicht ohne radikale Umgestaltung anders genutzt werden können, wenn sie nicht auf Gewinn ausgerichtet sind.

B/3 - Gefängnisse und Besserungsanstalten

Gefängnisse und Besserungsanstalten

B/4 - Öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Ämter

B/5 - Schulen, wissenschaftliche Laboratorien

Schulen, wissenschaftliche Laboratorien - Gebaut oder angepasst für diesen Zweck und nicht geeignet für eine andere Nutzung ohne radikale Umgestaltung, wenn sie nicht gewinnorientiert sind und nicht unter Artikel 10 des Gesetzes 1249 vom 11. August 1939 in der Fassung des Gesetzesdekrets 514 vom 9. April 1948 fallen.

B/6 - Bibliotheken, Gemäldegalerien, Museen, Galerien, Akademien, die sich nicht in Gebäuden der Kategorie A/9 befinden

Bibliotheken, Gemäldegalerien, Museen, Galerien, Akademien, die nicht in Gebäuden der Kategorie A/9 untergebracht sind, Freizeitclubs - Wenn der Freizeitclub nicht gewinnorientiert ist und als solcher den für kulturelle Aktivitäten genutzten Gebäudeeinheiten gleichgestellt ist. Wenn sie gewinnorientiert sind, müssen sie in der Kategorie eingetragen werden, die der Gebäudeeinheit entsprechend ihrer üblichen Nutzung entspricht.

B/7 - Kapellen und Oratorien, die nicht für öffentliche Gottesdienste bestimmt sind

Kapellen und Oratorien, die nicht für die öffentliche Ausübung von Gottesdiensten bestimmt sind

B/8 - Unterirdische Lagerhäuser für Lebensmittel

Unterirdische Lagerhäuser für die Lagerung von Lebensmitteln

GEBÄUDE FÜR DEN NORMALEN GEBRAUCH

GRUPPE C

C/1 - Geschäfte und Läden

Läden und Werkstätten, einschließlich Restaurants, Trattorias, Bars und Räumlichkeiten von Friseuren, Hutmachern, Uhrmachern usw.

C/2 - Lagerhäuser und Lagerräume

Lagerhäuser und Lagerräume, nicht landwirtschaftliche Scheunen, Dachböden und Keller, die von der Wohnung getrennt sind, sowie Räume, die zur Lagerung von Waren, Fertigerzeugnissen, Produkten, Lebensmitteln usw. genutzt werden, aber nicht über Ausstellungsräume verfügen

C/3 - Werkstätten für Kunst und Handwerk

Werkstätten für Kunsthandwerk, Autowaschanlagen (wenn sie mit einfachen Geräten ausgestattet sind) und auf jeden Fall die Räumlichkeiten, in denen Handwerker Halbfertigprodukte zu Fertigprodukten verarbeiten

C/4 - Gebäude und Räumlichkeiten für sportliche Aktivitäten

Gebäude und Räumlichkeiten für sportliche Aktivitäten - Einschließlich derjenigen, die für solche speziellen Zwecke gebaut oder angepasst wurden und nicht ohne radikale Umgestaltung anders genutzt werden können, wenn sie nicht gewinnorientiert sind.

C/5 - Badeanstalten und Heilwassereinrichtungen

Bade- und Heilwassereinrichtungen - Einschließlich derjenigen, die für solche besonderen Zwecke gebaut oder hergerichtet wurden und nicht ohne radikale Umgestaltung einer anderen Nutzung zugeführt werden können, wenn sie nicht gewinnorientiert sind.

C/6 - Ställe, Stallungen, Schuppen und Garagen

Ställe, Ställe, Schuppen, Garagen - Gebaut oder angepasst für solche besonderen Zwecke und nicht geeignet für eine andere Nutzung ohne radikale Umgestaltung, wenn sie nicht zu Erwerbszwecken dienen und nicht unter Artikel 10 des Gesetzes Nr. 1249 vom 11. August 1939 in der Fassung des Gesetzesdekrets vom 9. April 1948 fallen

C/7 - Geschlossene oder offene Vordächer

Geschlossene oder offene Dächer

IMMOBILIEN MIT BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG

GRUPPE D

D/1 - Gebäude

Fabriken, elektrische Umspannwerke und Parkplätze mit Hebevorrichtungen

D/2 - Hotels und Pensionen

Hotels, Pensionen und Feriendörfer

D/3 - Theater, Kinos, Konzert- und Veranstaltungshallen und dergleichen

Theater, Kinos, Arenen, Diskotheken, Vergnügungsparks, Konzert- und Veranstaltungshallen u. ä.

D/4 - Pflegeheime und Krankenhäuser

Pflegeheime und Krankenhäuser, wenn sie gewinnorientiert sind

D/4 - Pflegeheime und Krankenhäuser

Pflegeheime und Krankenhäuser, wenn sie gewinnorientiert sind

D/5 - Kredit-, Wechsel- und Versicherungsinstitute

Kredit-, Wechsel- und Versicherungsinstitute (wenn ihre Merkmale nicht mit Standardreferenzeinheiten vergleichbar sind)

D/6 - Sportliche Gebäude und Einrichtungen

Gebäude und Räumlichkeiten für Sportzwecke, wenn sie zu Erwerbszwecken genutzt werden

D/7 - Gebäude, die für die besonderen Erfordernisse einer industriellen Tätigkeit errichtet oder angepasst wurden und sich nicht ohne größere Umbauten für eine andere Nutzung eignen

Gebäude, die für die besonderen Erfordernisse einer industriellen Tätigkeit errichtet oder angepasst wurden und sich nicht ohne radikale Veränderungen für eine andere Nutzung eignen, einschließlich Autowaschanlagen, wenn es sich um automatische Anlagen mit spezieller Ausrüstung handelt, Deponien für die Entsorgung fester Siedlungsabfälle mit Einkommensverwaltung und Sportplätze ohne Gebäude oder sogar mit einfachen Tribünen

D/8 - Gebäude, die für die besonderen Bedürfnisse einer gewerblichen Tätigkeit errichtet oder angepasst wurden und nicht ohne radikale Umgestaltung für eine andere Nutzung in Frage kommen

Gebäude, die für die besonderen Bedürfnisse einer gewerblichen Tätigkeit errichtet oder angepasst wurden und ohne radikale Umgestaltung nicht anders genutzt werden können, einschließlich Autosilos ohne Hebevorrichtung, gebührenpflichtige Parkplätze, Campingplätze, Gewächshaussupermärkte, Milchwerke

D/9 - Schwimmende oder aufgehängte Gebäude, die an festen Punkten auf dem Boden befestigt sind: private Mautbrücken

Schwimmende oder aufgehängte Gebäude, die an festen Punkten am Boden befestigt sind, private Mautbrücken Nr. 514

D/10 - Gebäude für produktive Zwecke in Verbindung mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten

Gebäude für produktive Zwecke im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Tätigkeiten.

GEBÄUDE MIT BESONDERER ZWECKBESTIMMUNG

GRUPPE E

E/1 - Bahnhöfe für Land-, See- und Luftverkehrsdienste

Bahnhöfe für Land-, See- und Luftverkehrsdienste

E/2 - Städtische und provinziale Mautbrücken

Städtische und provinziale Mautbrücken

E/3 - Bauwerke und Gebäude für besondere öffentliche Zwecke

E/3 - Bauten und Anlagen für besondere öffentliche Bedürfnisse - Zeitungskioske und dergleichen, Kioske für Bars, für die Betankung von Autos, für Wartesäle von Straßenbahnen usw., öffentliche Brückenwaagen usw.

E/4 - Umzäunungen für besondere öffentliche Zwecke

Umzäunungen für besondere öffentliche Zwecke - für Märkte, Viehzuchtstände usw.

E/5 - Gebäude, die Festungsanlagen darstellen, und ihre Abhängigkeiten

Gebäude, die Festungsanlagen darstellen, und ihre Nebenanlagen

E/6 - Leuchttürme, Verkehrsampeln, Türme für den öffentlichen Gebrauch

Leuchttürme, Verkehrsampeln, Türme für den öffentlichen Gebrauch der Gemeindeuhr

E/7 - Gebäude für die öffentliche Ausübung von Gottesdiensten

Gebäude, die für die öffentliche Ausübung von Gottesdiensten bestimmt sind

E/8 - Gebäude und Bauten auf Friedhöfen, ausgenommen Kolumbarien, Grabstätten und Familiengräber

Gebäude und Bauten auf Friedhöfen, ausgenommen Kolumbarien, Grabmale und Familiengräber

E/9 - Gebäude für besondere Zwecke, die nicht in den vorhergehenden Kategorien der Gruppe E enthalten sind

Gebäude für besondere Zwecke, die nicht in den vorangehenden Kategorien der Gruppe E enthalten sind

GEBÄUDE FÜR FIKTIVE ZWECKE

GRUPPE F

F/1 - Städtisches Gebiet

Städtisches Gebiet

F/2 - Kooperative Einheiten

Kooperierende Einheiten

F/3 - Im Bau befindliche Einheiten

Im Bau befindliche Einheiten

F/4 - Einheiten, die gerade definiert werden

Einheiten, die gerade definiert werden

F/5 - Solarbelag

Plattenbelag

F/6 - Gebäude in Erwartung einer Erklärung

Gebäude in Erwartung der Deklaration

Bozen am 16.02.2024                                                                                           (RA Dr. Thomas Brenner)

Foto(s): https://www.pexels.com/it-it/foto/ingegnere-femminile-che-progetta-attrezzature-3861946/

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