Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm nach TikTok-Video mit Musik der ROBA Music Verlag GmbH
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Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm nach TikTok-Video mit Musik der ROBA Music Verlag GmbH
Die ROBA Music Verlag GmbH lässt derzeit Berechtigungsanfragen durch die Mathé Law Firm versenden. Auch uns wurde kürzlich eine derartige Anfrage der Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg vorgelegt. Konkret geht es um die angeblich gewerbliche Nutzung von Musikwerken auf der Plattform TikTok. Haben Sie Musik der ROBA Music GmbH innerhalb eines TikTok-Videos verwendet und haben Sie nun ein Schreiben der Mathé Law Firm im Briefkasten gefunden? Dann lassen Sie uns Sie im Folgenden darüber aufklären, was hinter einer Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm steckt und welche rechtlichen Schritte nun bevorstehen können, damit Sie sich im Falle einer solchen Anfrage richtig verhalten können.
Die ROBA Music Verlag GmbH: Ein Überblick
Die ROBA Music Verlag GmbH ist laut eigenen Angaben ein Musikverlag und als solche Inhaberin von urheberrechtlichen Nutzungsrechten an einigen Kompositionen, so auch die Komposition „Pieces“ vom Künstler Avaion. Vertreten wird sie von der Mathé Law Firm aus Hamburg, welche derzeit sogenannte Berechtigungsanfragen im Namen der ROBA Music Verlag GmbH versendet.
Was ist eine Berechtigungsanfrage? Deswegen wird sie verschickt:
Laut der Mathé Law Firm sei für eine Nutzung der Kompositionen der ROBA Music Verlag GmbH als Teil eines TikTok-Videos, das nicht ausschließlich zu privaten Zwecken von einem privaten Nutzer, sondern zu werblichen Zwecken durch einen gewerblichen Nutzer veröffentlicht wird eine entsprechende Musiklizenz von der ROBA Music Verlag GmbH notwendig. Durch die sogenannte Berechtigungsanfrage möchte die Mathé Law Firm nun herausfinden, ob eine entsprechende Lizenz vom Abgemahnten erworben wurde. Hierzu wird unter Fristsetzung dazu aufgefordert mitzuteilen, auf welcher rechtlichen Grundlage eine Berechtigung zur Nutzung der Kompositionen der ROBA Music Verlag GmbH vorliegt.
Sollte man auf Schreiben der Mathé Law Firm antworten? Unsere Tipps:
Wenn Sie eine Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm erhalten haben, dann gilt höchste Alarmbereitschaft. Das Schreiben sollte auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist beantwortet werden, wobei große Sorgfalt geboten ist. Die Abgabe einer falschen, unvollständigen oder fehlenden Auskunft zur Berechtigung kann rechtliche Konsequenzen mit sich ziehen. Eine Berechtigungsanfrage ist nicht selten der erste Schritt zur Vorbereitung einer urheberrechtlichen Abmahnung. Sollte es zu einer solchen Abmahnung kommen, kann dies nicht nur eine Aufforderung zur Unterlassung der Nutzung, sondern auch die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen sowie weiteren rechtlichen Ansprüchen zur Folge haben. Die Berechtigungsanfrage hat also deutlich weitgehendere Konsequenzen, als sie zunächst zu scheinen mag. Die richtige und fristgerechte Beantwortung einer Berechtigungsanfrage ist daher unumgänglich.
Benötigen Sie Unterstützung bei dem Umgang von Berechtigungsanfragen der Mathé Law Firm? So können wir Ihnen helfen:
Sollten Sie eine Berechtigungsanfrage der Mathé Law Firm für die ROBA Music Verlag GmbH erhalten haben und sich unsicher über die richtige und bestmögliche Vorgehensweise sein, dann stehen wir Ihnen gerne zur Seite! Die Kanzlei Rieck & Partner aus Hamburg ist seit Jahren im Bereich des Urheberrechts tätig. Da insbesondere der Umgang mit Berechtigungsanfragen aufgrund der einschlägigen Konsequenzen, die diese mit sich bringt, genauestens und wohlüberlegt erfolgen muss, ist rechtliche Expertise dringend erforderlich. Unsere Kanzlei steht Ihnen für eine umfassende Beratung und Unterstützung bereit!
Wenden Sie sich hierzu noch heute an Rechtsanwalt Oliver Eiben entweder direkt hier über anwalt.de, per E-Mail an oliver.eiben@rieck-partner.de oder telefonisch unter 040 411 67 625.Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!
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