Berformance Group – Verdacht auf immensen Betrug
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Von der Berformance Group, die auch Anlageprodukte der Suxxess One GmbH im Vertrieb hatte, wurde u. a. angeboten, dass ein Investor Kryptoautomaten pachtet, die dann wiederum weiter verpachtet werden sollten, woraus der Investor dann Einnahmen erzielen sollte. Versprochen wurden sehr hohe Renditen in ein paar Jahren.
Umfangreiche Maßnahmen bei Berformance Group der Staatsanwaltschaft
Im Zusammenhang mit der Berformance Group erfolgten nun aber seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt in Kooperation mit ausländischen Ermittlungsbehörden, wie insbesondere den schweizer Ermittlungsbehörden und auch mit Ermittlungsbehörden in anderen europäischen Ländern, groß angelegte strafprozessuale Aktionen.
Es fanden Durchsuchungen von Objekten statt und es wurden auch Vermögenssicherungen durchgeführt. Außerdem sind sechs Personen verhaftet worden.
Unter den verhafteten Beschuldigten soll nach Medienberichten auch der Hauptverantwortliche der Berformance Group sein.
Strafrechtliche Ermittlungen zur Berformance Group
Seitens der Staatsanwaltschaft Erfurt sind u. a. gegen Verantwortliche der Berformance Group strafrechtliche Ermittlungen wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges anhängig.
Den Verantwortlichen wird vorgeworfen, über Online-Vertriebsmaßnahmen und Vermittler vorgebliche Anlageprodukte hinsichtlich Kryptowährungen, vor allem die Verpachtung von Automaten zum Tausch in Kryptowährungen, angeboten zu haben.
Dabei sei mit nicht möglichen Renditen von 200 % in drei Jahren geworben worden.
Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass die von Investoren eingezahlte Gelder nicht investiert wurden, sondern diese im Rahmen eines Schneeballsystems getäuscht wurden.
Die Ermittlungsbehörden rechnen aktuell mit einem Schaden für Anleger von über € 100 Mio.
Rechte für Anleger der Berformance Group
Anleger, die Kapital über die Berformance Group investiert haben, insbesondere bezüglich Kryptowährungen, vor allem im Hinblick auf die Verpachtung von Automaten zum Umtausch in Kryptowährungen, sollten rasch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Anleger können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden, die betroffene Anleger berät und unterstützt.
Soweit nach den Hinweisen der Ermittlungsbehörden die versprochenen Renditen nicht erzielt werden können und eingezahlte Gelder nicht investiert wurden, sondern im Rahmen eines Schneeballsystems für eigene Zwecke verbraucht wurden, wurden Anleger entsprechend getäuscht, so dass sich ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 263 StGB begründen kann, auch wenn bis zu einer strafrechtlichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner vertritt Geschädigte nicht nur bei der Prüfung und Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen., sondern auch gegenüber den strafrechtlichen Ermittlungsbehörden und leitet und analysiert auch Ermittlungsergebnisses, um Informationen und Belege hinsichtlich der betrügerischen Täuschung zu erhalten, die dann der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung dienen.
Auch im Hinblick auf die von den Ermittlungsbehörden durchgeführten Vermögenssicherungen unterstützt die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner Investoren, um durch die Begründung von entsprechenden Ansprüchen daraus Erlöse zu realisieren.
Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner hat auch bereits Anleger in zahlreichen Betrugsfällen erfolgreich unterstützt.
Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.
Stand: 20.06.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug
Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..
Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.
Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig
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