Berliner Bank gab fehlerhafte Widerrufsbelehrungen aus – Verträge noch heute widerrufbar!

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Tausende Belehrungstexte im ganzen Bundesgebiet fehlerhaft – Verbraucher können noch bis 21. Juni widerrufen.

Seit 1. November 2002 besteht für Kreditinstitute wie die Berliner Bank die Pflicht, Verbraucher bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrages über die ihnen zustehenden Widerrufsrechte umfassend zu informieren. Der Gesetzgeber hatte damals dazu ein Muster entworfen, die Anlage II zur sogenannten BGB-Informations-Verordnung. Rechtsabteilungen von Banken sollten sich nach Vorstellung des Gesetzgebers idealerweise an diese Vorgaben halten, um einen bestmöglichen Schutz des Verbrauchers durch umfassende und deutliche Belehrungen zu gewährleisten.

Das geschah jedoch vielfach nicht. Es wurden vielmehr oftmals Widerrufsbelehrungen erstellt, die dem Grundgedanken des Gesetzgebers hinsichtlich Deutlichkeit und Verständlichkeit der Belehrungen nicht mehr entsprachen. Rechtsstreits wurden bis vor den Bundesgerichtshof getragen, der schließlich in vielen Fällen auf Ungültigkeit der Belehrungstexte entschied. Die Texte enthielten im Einzelfall untragbare Ungenauigkeiten, die es dem Verbraucher erschwerten sein Widerrufsrecht auszuüben, urteilte das höchste deutsche Gericht.

Wird jedoch eine Widerrufsbelehrung für unwirksam erklärt, hat auch die in ihr enthaltene 14-tägige Widerrufsfrist niemals zu laufen begonnen. Verbraucher können damit in vielen Fällen noch heute widerrufen und sich so teilweise von Darlehenskonditionen lösen, die aus heutiger Sicht äußerst unattraktiv sind. Denn momentan sind Zinssätze für Darlehensnehmer attraktiv wie nie, wer Liquidität braucht, schließt Verträge heute zu deutlich besseren Konditionen als noch vor ein paar Jahren ab. Dank der europäischen Nullzinspolitik haben Darlehensnehmer aktuell die Chance, tausende Euro an Zinsen zu sparen.

Ewiges” Widerrufsrecht abgeschafft – nach jüngster Gesetzesänderung bleibt nicht mehr viel Zeit zum Widerruf!

Dem wachsenden Druck der Finanzlobby stattgebend, hat die Politik Anfang des Jahres das Ende des „Widerrufsjokers” beschlossen. Nach bisheriger Rechtslage war das Widerrufsrecht zu fehlerhaften Immobiliendarlehen zeitlich unbegrenzt auszuüben. Die Gesetzesänderung, welche von offizieller Seite mit einem öffentlichen Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit begründet wird, führt zum 21. Juni diesen Jahres zum Erlöschen des Widerrufsrechts. Darlehensnehmer müssen sich also beeilen, es wird eine umgehende Konsultation unserer Experten empfohlen.

Auch Ihr Vertrag mit der Berliner Bank könnte noch widerrufbar sein!

Von der Berliner Bank in zahlreichen Jahren ausgegebene Widerrufsbelehrungen halten wir für fehlerhaft. Die zugehörigen Verträge sind damit potentiell widerrufbar. Im Folgenden wird ein typischer in den Belehrungen enthaltener Fehler dargestellt. Um eine Widerrufbarkeit realistisch einschätzen zu können bleibt jedoch stets eine Prüfung des Einzelfalls durch unsere erfahrenen Experten abzuwarten.

Gravierender Fehler benachteiligt Darlehensnehmer – Berliner Bank bestimmt Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig

In den Widerrufsbelehrungen heißt es zum Beginn der Widerrufsfrist: „Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Belehrung.” Diese Formulierung legt dem Darlehensnehmer nahe, der Beginn seiner Frist zum Widerruf könne noch von anderen Faktoren als dem bloßen Erhalt der Widerrufsbelehrung abhängig sein. Ob das wirklich der Fall ist wird aber ebenso offengelassen wie die Frage, an welche weiteren Voraussetzungen der Fristbeginn dann geknüpft wird. Die Formulierung lässt zu viel Raum für Interpretation in einer Belehrung, die sich an dem Gebot der Deutlichkeit und Verständlichkeit orientieren soll. Sie ist nicht geeignet den Darlehensnehmer unmissverständlich über den Beginn seiner Widerrufsfrist aufzuklären. Es ergeben sich daher erhebliche Zweifel an der Gültigkeit dieser Widerrufsbelehrung.

Unterlagen gleich prüfen lassen und Widerruf in die Wege leiten – mit Experten von Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Unsere Erfahrung im Bereich des Widerrufs von Immobiliendarlehen ist ihr eindeutiger Vorteil. Wir liefern eine schnelle und auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Beratung und werden ihr Darlehen für Sie vor Ablauf der Frist zum 21. Juni ablösen. Als Rechtsanwälte blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit – und Kapitalmarktrechts zurück. Aktuell haben wir zahlreiche Darlehensnehmer bereits erfolgreich gegenüber ihrem Kreditinstitut vertreten können. Vor dem Hintergrund des deutlich begrenzten Zeitfensters raten wir Ihnen zu einer zeitnahen Konsultation unserer Experten! Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir eine kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Kontaktieren Sie uns zeitnah!

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet

 


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