Berufsunfähigkeit aufgrund unkontrollierbarer Tränen?

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Gemäß einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 18. November 2022 (Az. 7 U 113/20) können bestimmte Beeinträchtigungen eine Berufsunfähigkeit begründen. In diesem speziellen Fall wurde festgestellt, dass eine Person, die ihre Tränen nicht mehr beherrschen kann, als berufsunfähig angesehen werden kann.

In dem Urteil wurde erläutert, dass die Klägerin ab dem Zeitpunkt, an dem sie ihre Tränen nicht mehr beherrschen konnte und die Kontrolle über ihre Emotionen verlor, als berufsunfähig angesehen wurde. Dieser Zustand wurde durch den Hinweis des Sachverständigen gestützt, dass die Untersuchung bei ihm schonender und weniger belastend ist als der Praxisalltag.

Es wurde auch darauf hingewiesen, dass es bei Schmerzpatienten typisch ist, dass sie manchmal an einen Punkt gelangen, an dem die Symptome zunehmen, ohne dass man das an einem bestimmten Anlass festmachen kann. Dies wurde als “das Fass kommt zum Überlaufen” beschrieben und war im September 2015 der Fall.

Es ist wichtig zu beachten, dass es in diesem Fall um affektive Störungen ging, nicht um kognitive Bereiche. Es ging bei der Klägerin um Stressoren, die sie innerlich in einen Zustand versetzten, der ihr Schmerzen bereitete. Solche Mechanismen können mit herkömmlichen Testverfahren nicht aufgedeckt werden.

Dieses Urteil könnte für Verbraucher von Bedeutung sein, die sich fragen, ob sie als berufsunfähig angesehen werden können, wenn sie ihre Tränen nicht mehr beherrschen können. Es ist jedoch immer ratsam, sich von einem Fachmann beraten zu lassen, da jeder Fall einzigartig ist und individuell betrachtet werden muss.


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