Wann bin ich berufsunfähig?

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Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung haben, sollten Sie wissen, dass der Versicherungsfall nicht nur ein punktuelles Ereignis ist, sondern eine dauerhafte Einschränkung Ihrer beruflichen Leistungsfähigkeit bedeutet. Das kann verschiedene Ursachen haben, wie zum Beispiel körperliche oder psychische Erkrankungen, Verletzungen oder Überforderung. Um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung geltend zu machen, müssen Sie einige wichtige Punkte beachten:

  • Der Versicherungsfall gilt als unwiderlegbar eingetreten, wenn die Versicherung ihn anerkennt.
  • Sie müssen nicht alles tun, was medizinisch sinnvoll ist, um wieder arbeiten zu können. Die Versicherung kann Ihnen nicht vorschreiben, welche Medikamente Sie nehmen müssen.
  • Sie können auch berufsunfähig sein, wenn Sie weiterhin arbeiten, aber dabei Ihre Gesundheit schädigen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie sich geistig oder körperlich überlasten und nicht auf Ihre eigenen Bedürfnisse achten.
  • Mit dem Eintritt des Versicherungsfalls wird der gesamte Anspruch fällig. Das heißt, die Versicherung muss Ihnen die volle Rente zahlen, solange die Berufsunfähigkeit andauert. Der Anspruch entsteht nicht abschnittsweise.
  • Der Eintritt des Versicherungsfalls und die Leistungspflicht der Versicherung sind zwei verschiedene Dinge. Die Versicherung kann versuchen, die Leistung zu verweigern oder zu verzögern, indem sie zum Beispiel Ihre Berufsunfähigkeit anzweifelt oder Ihr Berufsbild falsch einschätzt .

Um sich vor solchen Problemen zu schützen, empfehlen wir Ihnen, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht zu beauftragen. Ein Fachanwalt hat die nötige Erfahrung und Kompetenz, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen zu helfen, die bestmögliche Leistung zu erhalten. Auf anwalt.de finden Sie schnell und einfach einen passenden Fachanwalt in Ihrer Nähe. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich beraten!


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