Berufsunfähigkeit – gegen Ablehnung wehren!

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Lehnt Ihre Versicherung in Ihrem Fall die BU-Rente ab, lässt sich noch einiges tun

Wenn Ihr Antrag auf eine BU-Rente abgelehnt wurde, obwohl Sie schwer krank oder berufsunfähig sind, wundern Sie sich nicht. Eine erste Ablehnung ist die Regel.

Die Statistiken zeigen, bei einem sehr hohen Prozentsatz aller BU-Anträge werden keine Leistungen gewährt, weil der Anspruchsberechtigte sich gar nicht mehr rührt. In diesen Fällen ist zu vermuten, dass die sowieso mit Krankheit oder mit einem Unfall belasteten Betroffenen den Kopf in den Sand stecken.

Dies sollten Sie nicht tun!

Nutzen Sie anwaltliche Erstberatung – in vielen Fällen kostenlos

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, sollten Sie im Falle einer Ablehnung sich gleich an einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Anwalt oder an einen Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Es ist bei Rechtsanwälten durchaus üblich, dass der Anwalt zunächst ohne Kosten hierfür zu verlangen, eine Übernahme mit der Rechtsschutzversicherung abklärt. Auch die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte, die bundesweit gegen Versicherungsunternehmen tätig ist und auch nur Versicherungsnehmer vertritt, übernimmt kostenlos eine Erstberatung, das heißt eine erste Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, und klärt ebenfalls kostenlos eine Übernahme der Kosten durch die Rechtsschutzversicherung ab. Dies ist auch zu empfehlen, da auch Rechtsschutzversicherungen immer mehr darauf hinarbeiten, Fälle abzulehnen.

Was Sie selbst tun können

Sie können aber auch schon ohne Anwalt einiges selbst tun. Wird Ihr Anspruch auf die BU-Rente abgelehnt, wehren Sie sich sofort mit einem Schreiben an das Versicherungsunternehmen. Es nützt relativ wenig, auf Ihre über viele Jahre bezahlten Beiträge zu verweisen oder das Versicherungsunternehmen um Kulanz zu bitten.

In Ihrem Schreiben sollten Sie sich vor allem auf medizinische Argumente für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit berufen. Dabei ist es wichtig, nicht nur auf die Krankheit abzustellen, mindestens genauso wichtig ist es, die konkreten Auswirkungen der Krankheit oder der Unfallfolgen auf Ihren konkreten Beruf darzulegen. Schließlich kann der Sachbearbeiter die speziellen Anforderungen Ihrer Berufstätigkeit nicht wissen. Sie müssen dies dem Sachbearbeiter der Versicherung ausführlich beschreiben. Wenn beispielsweise zu Ihrer Tätigkeit auch das Heben und Tragen schwerer Gegenstände gehört, dann sollten sie dies auch genau beschreiben. Allgemein gilt: Je genauer Sie Ihr Berufsbild bzw. die konkreten Anforderungen und Ihre konkrete Tätigkeit beschreiben, umso größer sind die Chancen, dass Ihr Antrag auf BU-Rente auch erfolgreich ist.

Weitere Tipps, insbesondere auch der Umgang mit Sachverständigengutachten, finden Sie in unserem Artikel zum Thema „Berufsunfähig? Wie gehe ich mit dem Gutachter um?“

Auf was Sie achten sollten

Gehen Sie unbedingt auf die konkreten Ablehnungsgründe des Versicherungsunternehmens ein. Schicken Sie unbedingt auch möglicherweise neue vorliegende Gutachten mit.

Scheuen Sie sich auch nicht, Gutachten oder Atteste, die Sie schon einmal eingereicht haben, an den entsprechenden Stellen beispielsweise mit einem Neonstift für den Sachbearbeiter zu markieren.

Vermeiden Sie unbedingt unsachliche Argumente oder persönliche Angriffe. Auch gegenüber dem Versicherungsunternehmen, denn auch dann wird sich der Sachbearbeiter vermutlich auf den Schlips getreten fühlen.

Wenn Ihr Einspruchsschreiben dann ein zweites Mal abgelehnt wird, können Sie überlegen, ob eine Klage sinnvoll ist. Selbst wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, ist es in den meisten Fällen sinnvoll, sich bei einer Erstberatung über die Erfolgsaussichten informieren zu lassen. Eine Erstberatung besteht, wie der Name schon sagt, aus einem ersten Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt. Im Rahmen dieses Erstberatungsgesprächs kann auch ein versierter Anwalt noch nicht auf sämtliche Einzelheiten eingehen, ein Fachmann kann Ihnen jedoch in jedem Fall zumindest eine grobe Einschätzung geben. Eine Erstberatungsgebühr ist bei Verbrauchern gesetzlich auf 190,00 EUR (zuzüglich Umsatzsteuer) beschränkt. Äußern Sie klar und deutlich, dass Sie den Anwalt zunächst nur für eine Erstberatung beauftragen.

Gerne können Sie die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte kontaktieren. Eine Erstberatung, das heißt eine grobe Einschätzung Ihres Falles, erhalten Sie bei uns kostenfrei.


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