Berufsunfähigkeit eines selbständigen Datenschutzbeauftragten.

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Bedeutung der Berufsunfähigkeitsversicherung


Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für selbstständig tätige Personen von essenzieller Bedeutung. Ohne die Absicherung durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung besteht die Gefahr, dass das Geschäfts- und Privatvermögen schnell erschöpft wird, was langfristig die finanzielle Existenz gefährdet. Im Falle einer ernsthaften Erkrankung oder Unfall, der die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigt, sind Selbstständige auf diese Versicherung angewiesen, um ihren Lebensstandard zu sichern. Eine solche Versicherung bietet den notwendigen finanziellen Schutz, um Einkommensverluste zu kompensieren und die laufenden Kosten zu decken, während man sich auf die Genesung konzentrieren kann.


Was tun, wenn die Versicherung die Leistung verweigert?


Ein aktueller Fall zeigt, wie problematisch diese Situation für Selbstständige werden kann: Ein Datenschutzbeauftragter erkrankte. Trotz seiner gesundheitlichen Einschränkungen lehnte seine Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung der BU-Rente ab.


Warum lehnen Versicherungen die BU-Leistung ab?


Die Versicherung argumentiert, dass die Berufsunfähigkeit nicht ausreichend nachgewiesen sei.


In vielen Fällen beziehen sich Versicherungen auf eigene Gutachten, die die Schwere der Beeinträchtigung infrage stellen. Nicht selten in unserer Praxis lehnen die Versicherungen auf ohne Einholung eines Sachgutachtens ab. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen lehnen Versicherungen oft mit der Begründung ab, dass die Berufsunfähigkeit medizinisch nicht ausreichend nachgewiesen sei, und stellen dabei sogar die Fachkompetenz der behandelnden Psychologen in Frage.


Kein Versicherungsnehmer soll die Entscheidung der Berufsunfähigkeitsversicherung ungeprüft akzeptieren.


Als selbstständiger Datenschutzbeauftragter kann es besonders schwierig sein, die genaue Berufsunfähigkeit nachzuweisen, da die Tätigkeit sehr individuell und breit gefächert ist. Oft stehen hier die Interpretation der Aufgabenbereiche und der Grad der Beeinträchtigung im Mittelpunkt des Streits mit der Versicherung.


Rechtliche Prüfung 


Lassen Sie das Ablehnungsschreiben sowie Ihren Versicherungsvertrag von einem Fachanwalt für Versicherungsrecht prüfen. Das Vorgehen gegen die Ablehnung einer Berufsunfähigkeitsrente ist in vielen Fällen erfolgreich. Wichtig ist dabei systematische Vorbereitung.


Stellen Sie sicher, dass Sie umfassende medizinische Dokumentationen haben, die Ihre gesundheitlichen Einschränkungen belegen und setzen Sie die Behandlung fort. Die Fortsetzung der Behandlung liefert den aktuellen medizinischen Beweis.


Dokumentieren Sie ihre berufliche Tätigkeit, die sie nicht mehr ausführen können, und wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihren Arbeitsalltag auswirkt. Nicht die Diagnosen oder Erkrankung selbst, sondern deren Folgen wie Konzentrationsschwierigkeiten, Müdigkeit, Erschöpfung, Unmöglichkeit die erforderlichen Verwaltungsaufgaben in der geforderten Qualität und Kontinuität zu erfüllen, kognitiven Einschränkungen u.s.w. begründen die Berufsunfähigkeit.


Auch sind ihre Vertragsunterlagen von enormer Bedeutung.


Berufsunfähigkeit 


Die Berufsunfähigkeit ist in der Regel in Ihrem Versicherungsvertrag genau definiert. Die übliche Regulierung sieht wie folgt aus: „Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen zumindest 50 Prozenten außerstande ist, ihren zuletzt vor Eintritt dieses Zustandes ausgeübten Beruf - so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war - nachzugehen.“ 


Der Prozentsatz, ab dem Berufsunfähigkeit anerkannt wird, kann in den Versicherungsbedingungen variieren. Je nach Vertrag muss der Versicherungsnehmer nachweisen, dass er seinen bisherigen Beruf mindestens zu dem im Vertrag vereinbarten Prozentsatz nicht mehr ausüben kann.


Weiterhin müssen Selbstständigen auch darlegen und beweisen, dass eine Umstrukturierung des Betriebs, der ihm eine geeignete Tätigkeit ermöglichen könnte, nicht möglich ist.


Eine Umstrukturierung des Betriebs ist in der Regel nicht möglich, wenn keine adäquaten Aufgaben mehr verfügbar sind, wenn zusätzliches Personal eingeschaltet wird.


Auch im Fall des selbstständigen Datenschutzbeauftragten sind Erfolgsaussichten, seine Berufsunfähigkeitsrente durchzusetzen, hoch einzuschätzen.


Fazit: Nicht aufgeben – Ihre Rechte zählen


Die Ablehnung der BU-Leistung ist kein Grund, aufzugeben. Wir haben bereits zahlreiche Arbeitnehmer und selbstständig tätige Personen erfolgreich in Berufsunfähigkeitsfällen vertreten und kennen uns mit den Besonderheiten verschiedener Berufe aus. Unsere Erfahrung hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.


Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte einzufordern und sorgen dafür, dass Sie im Fall einer Berufsunfähigkeit die Absicherung erhalten, auf die Sie sich verlassen.

Rechtsanwältin Julia Kleyman, Fachanwältin für Versicherungsrecht berät in vergleichbaren Fällen Versicherungsnehmer gegenüber ihren privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Unsere Kanzlei hat in zahlreichen Fällen erfolgreich Versicherungsansprüche durchgesetzt und vertritt ausschließlich Versicherungsnehmer. Sprechen Sie uns an. Gerne übernehmen wir auf Ihren Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Rechtsschutzversicherung.


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