Berufsunfähigkeit, Gutachter und Sachverständige

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In unserer heutigen Ausgabe möchte ich Sie informieren über Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung und die Rolle der Gutachter und Sachverständigen.

Wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten will, muss er den Nachweis erbringen, dass eine entsprechende Erkrankung eingetreten ist. Der Versicherungsnehmer wird hierfür in aller Regel ein entsprechendes Attest einreichen.

Der Versicherer wiederum beauftragt regelmäßig eigene Sachverständige und Gutachter, um das Vorliegen der Gesundheitsbeeinträchtigung zu prüfen. Hierbei hat sich ein System ständiger Zusammenarbeit zwischen Versicherern und Gutachtern entwickelt.

Bestimmte Gutachter erstellen teilweise mehrere hundert Gutachten pro Jahr für verschiedene Versicherer. Das Honorar für ein Gutachten beläuft sich hierbei häufig auf bis zu 2000 €.

Dementsprechend gibt es für die betreffenden Gutachter erhebliche wirtschaftliche Anreize, in diesem System tätig zu sein und durch Versicherer beauftragt zu werden.

Es gibt hierbei Gutachter, die vermeiden wollen, zukünftig nicht mehr beauftragt zu werden, und deshalb Gutachten im Sinne des Versicherers erstellen. Dieses System beinhaltet entsprechend auch eine Konzentration von Aufträgen bei bestimmten Gutachtern. Die Versicherungsnehmer werden also oft aus einem größeren Umkreis von dem Versicherer dorthin geschickt.

Man sollte sich als Versicherter einmal die Frage stellen, warum von Versicherern beauftragte Gutachter häufig nicht in der Nähe des Versicherungsnehmers beauftragt werden, sondern weit entfernt von diesem. Es ist nämlich sicherlich nicht so, dass es in der Nähe des Versicherten keine qualifizierten Gutachter gibt.

Es macht Sinn, den beauftragten Gutachter im Internet zu googeln und sich über diesen zu informieren. Danach kann es sein, dass Sie davor zurückschrecken, sich dort untersuchen zu lassen.

Das wäre aber der falsche Weg. Nach dem Versicherungsvertrag besteht nämlich die Obliegenheit, sich untersuchen zu lassen. Wenn nicht droht, dass der Versicherer die Versicherungsleistung schon aus diesem Grund ablehnt.

Stattdessen sollten Sie spätestens zu diesem Zeitpunkt einen auf diesen Bereich spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um eine geeignete Vorgehensweise zu wählen, damit auch Sie die vereinbarte Versicherungsleistung erhalten.

Sollten Sie weitere Informationen zu diesem Thema wünschen, dann schauen Sie sich bitte die weiteren Teile unseres videopodcasts an oder informieren Sie sich direkt bei uns.


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