Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung: Diagnose CFS, long Covid und post covid trotz Depression

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Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter informieren über Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente oder aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bei körperlichen Erschöpfungskrankheiten, insbesondere CFS, Long Covid und post Covid.

Der Anspruchsteller muss bei der Stellung von Ansprüchen das Vorliegen der Erkrankung und den Umfang der Erkrankung beweisen.

Das wird immer wieder dadurch erschwert, dass häufig zusätzlich zu der körperlichen Erschöpfungskrankheit auch eine psychische Erkrankung besteht.

Das bedingt durch den Leidensweg der körperlichen Grunderkrankung.

Es führt nämlich häufig zu einer psychischen Erkrankung, wenn die Beeinträchtigungen durch die körperliche Grunderkrankung über einen längeren Zeitraum vorhanden sind und die bestehenden Beschwerden keinem bekannten Krankheitsbild zugeordnet und als lediglich eingebildet oder vorgetäuscht abgetan werden.

Durch Mediziner wird bei der Fragestellung, ob die körperliche Grunderkrankung diagnostiziert werden kann, immer wieder eingewendet, dass die körperliche Erschöpfungskrankheit nicht diagnostiziert werden kann, wenn auch eine psychische Erkrankung besteht.

Die psychische Erkrankung sei ein Ausschlusskriterium.

Das führt immer wieder dazu, dass Ansprüche nicht durchgesetzt werden können.

Die körperliche Erschöpfungskrankheit wird nicht diagnostiziert wegen einer bestehenden psychischen Erkrankung. 

Die psychische Erkrankung ist aber nicht so stark, als dass hieraus Ansprüche angemeldet werden könnten.

Diese Ansatz ist jedoch zu kurz gegriffen.

Die Wahrheit liegt im Detail.

Das erläutere ich anhand eines aktuellen Falles.

Wir haben für eine Mandantin Klage beim Sozialgericht eingereicht und es wurde ein fachinternistisches Sachverständigengutachten eingeholt.

Darin heißt es unter anderem:

Als wahrscheinliche Kerndiagnose wird angenommen: Depression, mittelschwer ausgeprägt

Differenzialdiagnostisch ist ein chronisches Müdigkeitssyndrom (ICD 10,  G 93.3) zu diskutieren.

Diese Differenzialdiagnose sollte jedoch nur dann in den Vordergrund rücken, wenn im Rahmen der psychiatrischen gutachterlichen Untersuchung keine ausreichende Erklärung für eine im Rahmen der Depression vorliegende Vitalitätsstörung bzw. Reduktion der körperlichen Kräfte angeführt werden kann.

Andersherum gesagt bedeutet das:

Eine psychische Erkrankung schließt die Diagnose einer körperlichen Erschöpfungserkrankung nur dann aus, wenn die volle bestehende Einschränkung auch durch eine psychische Erkrankung erklärt werden kann.

Das bedeutet im Umkehrschluss:

Entweder ist die vorliegende Beeinträchtigung also durch eine psychische Erkrankung vollständig begründet oder die körperliche Erschöpfungskrankheit ist zu diagnostizieren.

Ich selbst vertrete Mandanten in Versicherungssachen im gesamten Bundesgebiet und auch bei sämtlichen Landes- und Oberlandesgerichten.

Wir berechnen im Übrigen keinerlei Kosten für eine Erstberatung.

Sollten Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen erhalten Sie sämtliche unserer Kontaktdaten auch unter www.rechtsanwaelte-werne.de.

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Foto(s): frank vormbaum

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