Beschimpfungen anderer Mieter rechtfertigen Kündigung

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Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Dieses Urteil fällte das Amtsgerichts Coburg am 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08).

Ein Mieter beschimpfte die anderen Mieter des Hauses mit Worten wie „Schlampe“, „Dreckskinder“ und weiteren Kraftausdrücken. Der Vermieter kündigte daraufhin fristlos ohne vorherige Abmahnung. Davon ließ sich der Mieter nicht beeindrucken und pöbelte weiter. Der Vermieter klagte mit Erfolg auf Räumung der Wohnung.

Nach Ansicht des Richters könne die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung dahinstehen, da der Vermieter das Mietverhältnis auch mit einer ordentlichen Kündigung beendet habe. Durch die wiederholten derben Beleidigungen habe der Mieter den Hausfrieden nachhaltig gestört. Eine vorherige Abmahnung sei daher entbehrlich. Im Übrigen habe sich der Mieter nicht einmal durch die Kündigung von weiteren Beleidigungen abhalten lassen.

Zu empfehlen ist allerdings, dass der Vermieter auch in solchen Fällen eine Kündigung durch eine Abmahnung vorbereitet, um in jedem Fall auch bei anderen Gerichten Recht zu bekommen. Beschimpfungen oder Beleidigungen sind nämlich nicht in jedem Fall ein Grund für eine (fristlose) Kündigung, in vielen Fällen verlangen die Gerichte auch die Beurteilung des vorherigen Verhaltens des Mieters.

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