Beschuldigter eines Strafverfahrens als Fahrer oder Kunde eines Kokstaxis- Schnelle Hilfe vom Fachanwalt!
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Jeden Tag werden in Deutschland hunderte von Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betäubungsmittelhandels eingeleitet. Immer öfter richten sich die Ermittlungen gegen Drogenkuriere, die sogenannten Kokstaxis. Sehr oft sind die Betroffenen völlig überrascht und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Andreas Junge ist Fachanwalt für Strafrecht. In diesem Artikel stellt er die auftretenden Probleme verständlich dar und gibt erste Verhaltensratschläge.
Drogentaxis und Kokstaxis: Funktionsweise und rechtliche Folgen
1. Was sind Drogentaxis bzw. Kokstaxis?
Das Geschäftsmodell „Drogentaxi“ stammt ursprünglich aus Berlin und ist vergleichbar mit einem Lieferdienst – allerdings werden hier statt Lebensmitteln oder anderen Bestellungen illegale Drogen wie Kokain an Kunden geliefert. Die Kunden erhalten Kontakte oft über Empfehlungen und tätigen ihre Bestellungen per WhatsApp. Die Bezahlung erfolgt in bar bei der Lieferung. Mittlerweile sind viele Ermittler darauf spezialisiert, Drogentaxis von gewöhnlichen Lieferdiensten zu unterscheiden und versuchen, bei einer Lieferung zuzuschlagen.
2. Wie gehen Ermittler gegen Kokstaxis vor?
Erregen verdächtige Lieferfahrzeuge die Aufmerksamkeit der Polizei, stehen den Ermittlern zwei Vorgehensweisen zur Verfügung:
Direkte Kontrolle des Fahrzeugs: Das Fahrzeug wird gestoppt und durchsucht. Werden dabei abgepackte Drogen gefunden, wird in der Regel das Mobiltelefon des Fahrers beschlagnahmt, um über die gespeicherten Kontakte Informationen zu Kunden und Hintermännern zu erlangen.
Überprüfung des Kunden nach der Lieferung: Nach erfolgter Lieferung kontrollieren die Ermittler oft den Kunden, sobald er das Fahrzeug verlässt. Findet man Drogen bei ihm, wird das Lieferfahrzeug zur Fahndung freigegeben.
3. Strafbarkeit im Zusammenhang mit Drogentaxis
Laut § 29 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) ist jede unerlaubte Handlung in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln strafbar. Dazu gehören Anbau, Herstellung, Verkauf, Erwerb, Einfuhr und jede andere Form der Abgabe oder Verschaffung.
Das bedeutet, dass sowohl die Fahrer und Kunden als auch alle Beteiligten im Hintergrund, wie Lieferanten, Lagerarbeiter und Organisatoren, sich strafbar machen können.
4. Welche Strafen drohen Kunden und Verkäufern von Kokstaxis?
Die Strafen richten sich nach der Rolle des Beteiligten sowie den Umständen des Einzelfalls:
Kunden: Für die meisten Kunden drohen gemäß § 29 BtMG Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren.
Verkäufer und Fahrer: Hier wird häufig von einem besonders schweren Fall ausgegangen, insbesondere wenn die Tat gewerbsmäßig oder als Teil einer Bande begangen wird. Dies bedeutet oft mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Da Drogentaxi-Dienste in der Regel von kleinen Gruppen organisiert werden, liegt ein Bandenverdacht oft nahe.
5. Bedeutung der Drogenmenge für die Strafbarkeit
Die Menge der Drogen spielt eine wesentliche Rolle bei der Strafverfolgung. Nach § 29 Abs. 5 BtMG kann bei Erwerb nur geringer Mengen für den Eigenbedarf auf eine Strafe verzichtet werden. Für Kokain gilt jedoch eine „geringe Menge“ als rund 0,3 Gramm, und da die Mindestmengen bei Kokstaxis meist darüber liegen, kommen solche Verfahrenseinstellungen für Kunden meist nicht infrage.
6. Verhalten als Beschuldigter – Was tun, wenn man erwischt wurde?
Bei Kontakt mit den Ermittlungsbehörden ist es wichtig, umsichtig zu reagieren:
Aussage verweigern: Ihr Recht zu schweigen schützt Sie vor einer unbeabsichtigten Selbstbelastung. Ermittler stellen Fragen, um belastendes Material zu sammeln, nicht um Sie zu entlasten. Eine unbedachte Aussage kann mögliche Verteidigungsstrategien unnötig erschweren. Nutzen Sie daher Ihr Aussageverweigerungsrecht – dieses darf nicht negativ ausgelegt werden.
Anwalt hinzuziehen: In Drogendelikten benötigen Sie einen erfahrenen Strafverteidiger. Ihr Anwalt wird für Sie Akteneinsicht beantragen und die gegen Sie erhobenen Vorwürfe prüfen. Mit dem richtigen juristischen Beistand können oft Verfahrenseinstellungen erwirkt werden, beispielsweise aufgrund von Beweisunsicherheiten, Fehlern bei der Durchsuchung oder geringer Drogenmengen.
Rechtsanwalt Andreas Junge ist ein Spezialist auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts. Er verteidigt seit Jahren erfolgreich bundesweit in solchen Verfahren. Diese werden überdurchschnittlich häufig ohne Schuldspruch eingestellt.
Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.
Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 möglich.

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