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Beschuldigter im Strafverfahren? Wie verhalte ich mich?

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Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren. Was sollten Sie hier alles beachten?

Die goldene Regel für Sie lautet: „Sie haben das Recht zu Schweigen" - Machen Sie davon Gebrauch. Das Schweigen ist kein Schuldeingeständnis, sondern ein Recht welches Ihnen zusteht!

Haben Sie eine Vorladung zur Polizei erhalten? Auf keinen Fall sollten Sie den Vernehmungstermin wahrnehmen. Hierzu sind Sie bei einer Vorladung der Polizei auch nicht verpflichtet! Oftmals können Sie hier die Beweislage nicht einschätzen. Im Zweifel werden die getätigten Aussagen im Notfall gegen Sie verwendet.

Weiterhin haben Sie das Recht einen Verteidiger mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen. Dies sollten Sie auch tun. Auch die Einschaltung eines Anwalts ist kein Schuldeingeständnis. Auch wenn Sie meinen, zu Unrecht einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt zu sein, sollten Sie von Ihren Rechten umfassend Gebrauch machen.

Nur durch den von Ihnen beauftragten Strafverteidiger erhalten Sie Akteneinsicht und können somit in Erfahrung bringen, was Ihnen konkret vorgeworfen wird, welche Beweise gegen Sie vorliegen. Aufgrund dieser Informationen kann eine auf den konkreten Fall abgestimmte Verteidigungsstrategie entworfen werden. Nur so ist sichergestellt, dass Verdachtsmomente auch gezielt ausgeräumt werden können.

Eine eventuelle Stellungnahme ist stets auch nach der Einsicht in die Ermittlungsakte möglich.

Durch vorschnelle Stellungnahmen laufen Sie Gefahr das gesamte Verfahren zu Ihren Ungunsten zu beeinflussen.

Gerne übernehme ich strafrechtliche Mandate. Ich bin im deutschlandweit tätig.


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