Beschwerde gegen Meta wegen Verstoßes gegen Verbraucherrecht

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Meta steht erneut wegen Verstößen gegen den Datenschutz in der Kritik.

Meta, der Mutterkonzern von Facebook, gerät immer wieder in die Kritik. Das liegt an mehreren gravierenden Datenlecks in der Vergangenheit und anderen Verstößen gegen Verbraucherrechte. Nun haben Verbraucherschutz-Organisationen aus neunzehn Ländern eine Beschwerde gegen Meta eingereicht. Der Grund ist das Bezahlmodell für die Plattformen Facebook und Instagram. Beide gehören ebenfalls zu Meta. Die Verbraucher haben die Wahlmöglichkeit, ob sie für die werbefreie Nutzung zahlen möchten oder personalisierter Werbung zustimmen.


Auffällig ist, dass Meta die kostenpflichtige Variante einführte, nachdem das EU-Recht dem Konzern personalisierte Werbung ohne Einwilligung untersagt hatte. Knapp zehn Euro kostet nun die günstigste Variante im Monat. Bevor der Verbraucher keine Auswahl getroffen hat, hat er keine Möglichkeit mehr, sein Konto zu nutzen. Die Verbraucherschützer kritisieren diese Vorgehensweise als besonders aggressiv und bedrängend.


Bei dem Bezahlmodell von Meta kann der Verbraucher nur verlieren. Denn wenn er für die Dienste zahlt, nutzt der Konzern die gesammelten Daten anstatt für personalisierte Werbung einfach für andere Zwecke. Kann sich der Nutzer jedoch die Bezahlvariante nicht leisten, bleibt ihm das Grundrecht auf Datenschutz bezüglich der Datenverarbeitung verwehrt.



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Stichworte: Meta, Facebook, Instragram, DSGVO-Verstoß, Datenschutz, Datenschutzrecht, Datenleck, Datenpanne, Einwilligung, personalisierte Werbung, Grundrecht

Foto(s): stock.adobe.com/173895242

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