Verbraucherrecht: Reparatur statt Neukauf

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Verbraucher haben künftig ein Recht auf Reparatur.

Künftig hat der Verbraucher in der EU die Möglichkeit, defekte Geräte reparieren zu lassen. Mit großer Mehrheit stimmten die Abgeordneten im Europaparlament für das Recht auf Reparatur.

Gestern stimmte das EU-Parlament über ein Recht auf Reparatur ab. Mit 590 zu 15 Stimmen sprachen sich die Abgeordneten für das Recht auf Reparatur aus. Dies beinhaltet zudem einen Gesetzesentwurf zur Verlängerung der gesetzlichen Garantie um ein Jahr. Aufgabe der EU-Länder ist es, die Reparatur für Verbraucher attraktiv zu gestalten.


Anreize für Verbraucher, Recht auf Reparatur zu nutzen

Im März hatte die EU-Kommission das Recht auf Reparatur vorgeschlagen. Das Ziel ist es, Verkäufer zu verpflichten, Produkte innerhalb einer gesetzlichen Garantiezeit von zwei Jahren kostenfrei zu reparieren. Wenn allerdings das Ersatzprodukt günstiger als die Reparatur ist, entfällt die Reparatur. Im Allgemeinen liegt der Fokus jedoch darauf, dass sich Verbraucher eher für die Reparatur als für ein neues Gerät entscheiden. Deswegen beinhaltet das Recht auf Reparatur für Verbraucher folgende Vorteile:

  • Ersatzteile stehen lange Zeit und kostengünstig zur Verfügung.
  • Recht auf Reparatur beläuft sich auf fünf bis zehn Jahre nach Kauf.
  • Reparatur-Dienste sind schnell zu erreichen.
  • Dauer der Reparatur innerhalb ein bis maximal vier Wochen.
  • Verbraucher erhalten ein Ersatzgerät während der Wartezeit.
  • Verlängerung der Garantie nach Reparatur um ein Jahr.


Recht auf Reparatur umfasst nahezu alle Konsumgüter

Das Ziel des Rechts auf Reparatur ist die Müllvermeidung. Schließlich entstehen laut Angaben der EU jährlich 35 Tonnen Schrott innerhalb der Europäischen Union. Das Recht auf Reparatur trägt demnach zu einem nachhaltigen Konsumverhalten der Verbraucher bei. Denn es beinhaltet neben Elektrogeräten auch andere Konsumgüter, wie Textilien, Möbel und Zwischenprodukte. Dazu gehören zum Beispiel Stahl und Zement. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortete diese Entscheidung.


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Stichworte: Zivilrecht, Kaufrecht, Verbraucherrecht, Verbraucherschutz, Recht auf Reparatur, Garantie

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