Besoffen gefahren auf der Wiesn / Oktoberfest? Anwalt aus München bei Trunkenheitsfahrt § 316 StGB

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O zapft is! Das ist das Motto der Wiesn, das weiß auch die Polizei. Gerade während des Oktoberfestes führt diese verstärkte Verkehrskontrollen durch.


Muss ich pusten, wenn die Polizei mich beim Autofahren nach dem Oktoberfest anhält?

Wenn die Polizei einen mit dem Verdacht Alkohol konsumiert zu haben anhält, wird man in der Regel aufgefordert einen Atemalkoholtest zu machen. Dieser ermittelt den Atemalkoholgehalt des Fahrers. Aber darf man den Test verweigern?

Klare Antwort: Ja!

Der Fahrer, der in dem Fall verdächtigt wird eine Straftat begangen zu haben, ist nicht dazu verpflichtet aktiv an seiner Überführung mitzuwirken. Er kann also nicht dazu gezwungen werden in das Atemalkoholmessgerät zu pusten.


Anders sieht es jedoch aus, wenn ein begründeter Verdacht der Trunkenheitsfahrt vorliegt. Dann kann eine Blutprobenentnahme erfolgen. Die Teilnahme hieran darf man hingegen nicht verweigern.

Ein begründeter Verdacht könnte zum Beispiel vorliegen, wenn man Schlangenlinien gefahren ist, Verkehrsregeln nicht beachtet hat oder eine Alkoholfahne hat.

Für die Abnahme des Blutes werden Verdächtigte in der Regel mit auf die Polizeiwache genommen oder zu einem naheliegenden Krankenhaus gebracht. Dort darf nur ein zugelassener Arzt die Blutprobenentnahme durchführen!


Was können die Folgen einer Trunkenheitsfahrt sein?

Bereits bei geringen Mengen von Alkohol kann unter anderem die Reaktionszeit von Fahrzeugführern beeinträchtigt sein. Somit stellt man nicht nur eine Gefahr für sich selbst, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar.


Ab einem Wert von 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zu diesem Wert alkoholbedingte Fahrfehler hinzukommen. Dann ist man relativ Fahruntüchtig.

Ab einem Wert von 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.

Ab einem Wert von 1,1 Promille ist man hingegen absolut Fahruntüchtig und es liegt eine Straftat vor. Abhängig von der Höhe der Blutalkoholkonzentration und der Häufigkeit der Verstöße, drohen zum Teil hohe Strafen.


Der Strafrahmen für eine Trunkenheitsfahrt liegt zwischen einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Wer jedoch infolge des Genusses alkoholischer Getränke ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder eine fremde Sache von bedeutendem Wert gefährdet, wird sogar mit Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.


Außerdem hat ein solches Verhalten in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Folge, d.h. man verliert erst einmal seinen Führerschein. Das Gesetzt sieht vor, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren auch keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Zusätzlich kann man Punkte in Flensburg erhalten.


Gilt das auch für E-Scooter?

Ja, die Promillegrenzen sind für E-Scooter-Fahrer dieselben wie für Autofahrer.

Also lieber nicht mit dem E-Scooter nach den Wiesn nach Hause fahren, wenn man getrunken hat.


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