Besonderer Hinweis „Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei beidseitiger Erfüllung“ ist unzulässig

  • 1 Minuten Lesezeit

Das LG Saarbrücken hat im Rahmen einer einstweiligen Verfügung (Entscheidung vom 12.06.2015, Az 1 O 144/14) ausgeführt, dass die Verwendung des Gestltungshinweises Nr. 8 zur Musterbelehrung nach Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoVO (Fassung bis 10.06.2010) unzulässig ist.

Danach heißt es in der Widerrufsbelehrung unter „Besondere Hinweise“:

„Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben.“

Ein solcher Hinweis ist bei Verbraucherdarlehensverträgen falsch, auch wenn der Darlehensvertrag im Fernabsatzgeschäft geschlossen wird, da das Widerrufsrecht aus dem Verbraucherdarlehensrecht dasjenige nach Fernabsatzrecht insoweit verdrängt, § 312 d V BGB aF, so LG Saarbrücken, aaO, dort Seite 10.

Eine entsprechende Vereinbarung zu Lasten des Darlehensnehmers, die ebenfalls häufig zu finden ist, ist unwirksam, § 506 BGB aF.

Diese Formulierungen, die sich in zahlreichen Belehrungen etwa der ING-Diba oder der SKG Bank finden, machen die Belehrung damit angreifbar.

Es erfordert fachkundige Unterstützung für den Darlehensnehmer, will er den Banken qualifiziert entgegentreten und so seine Chancen auf einen erfolgreichen Abschluss erhöhen.

Rechtsanwalt Koch bearbeitet in diesem Bereich eine dreistellige Zahl von Fällen – gerichtlich und außergerichtlich – und hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Belehrung.

Rechtsanwalt Sebastian Koch
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von SALEO Rechtsanwälte PartGmbB

Beiträge zum Thema