Besteuerung von Rentnern in Deutschland - ein Überblick

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Der Renteneintritt markiert einen neuen Lebensabschnitt, der oft mit einem Gefühl der Erleichterung und Freiheit verbunden ist. Viele Rentner freuen sich darauf, weniger Verpflichtungen zu haben, insbesondere in Bezug auf die Steuererklärung. Doch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung kann auch Rentner betreffen, und es ist wichtig, die relevanten steuerlichen Vorschriften zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Steuerpflicht von Rentnern nach § 22 Nr. 1 EStG

Gemäß § 22 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zählen Renteneinkünfte zu den sonstigen Einkünften, die grundsätzlich steuerpflichtig sind. Die Besteuerung der Rente erfolgt auf Basis eines bestimmten Prozentsatzes, der von dem Jahr abhängt, in dem der Renteneintritt erfolgte. Dieser Prozentsatz wird als Besteuerungsanteil bezeichnet. Der steuerfreie Anteil der Rente bleibt über die gesamte Rentenbezugsdauer konstant.

Beispiele für den Besteuerungsanteil:

  • Renteneintritt 2020: 80 % der Rente steuerpflichtig (20 % steuerfrei)
  • Renteneintritt 2021: 81 % der Rente steuerpflichtig (19 % steuerfrei)
  • Renteneintritt 2022: 82 % der Rente steuerpflichtig (18 % steuerfrei)
  • Renteneintritt 2023: 83 % der Rente steuerpflichtig (17 % steuerfrei)

Unterschied zwischen steuerpflichtigen und steuerfreien Anteilen

Der steuerfreie Anteil der Rente wird im ersten Rentenjahr ermittelt und bleibt danach unverändert. Der steuerpflichtige Anteil hingegen kann sich jährlich ändern, je nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Regelung stellt sicher, dass ein bestimmter Teil der Renteneinkünfte stets steuerfrei bleibt, um die finanzielle Belastung der Rentner zu mindern.

Konsequenzen bei Nichtabgabe der Steuererklärung

Die Abgabe einer Steuererklärung ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch essenziell, um mögliche Strafen und Zwangsgelder zu vermeiden. Wenn Rentner ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nachkommen, drohen verschiedene Konsequenzen.

Für jede verspätete Abgabe einer Steuererklärung erhebt das Finanzamt Verspätungszuschläge. Gemäß den Angaben im PDF-Dokument wird ein Verspätungszuschlag von 0,25 % der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat der Verspätung, fällig. Diese Zuschläge können sich schnell summieren und die finanzielle Situation der Rentner erheblich belasten.

Bei vollständiger Nichtabgabe einer Steuererklärung droht die Festsetzung eines Zwangsgeldes nach § 328 der Abgabenordnung (AO). Dies kann zu weiteren erheblichen finanziellen Nachteilen führen, die vermeidbar wären, wenn die Steuererklärung rechtzeitig eingereicht wird.

Daneben droht auch die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens nach § 370 Abgabenordnung, wenn die Nichtabgabe der Steuererklärung vorsätzlich erfolgte.

Angesichts der Komplexität der steuerlichen Regelungen und der möglichen finanziellen Konsequenzen ist es dringend zu empfehlen, einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn Renteneinkünfte nicht in einer Steuererklärung angegeben wurden oder die Abgabe der Erklärung versäumt wurde. 

Nehmen Sie Ihre steuer- und strafrechtlichen Herausforderungen nicht allein in Angriff! Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Finanzverwaltung als Finanzbeamter und Sachgebietsleiter im Strafsachenfinanzamt verfüge ich über das notwendige Know-how, um Sie speziell bei Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt effektiv zu unterstützen.

von Rechtsanwalt Martin Figatowski, LL.M. (Tax) 


Herr Figatowski ist Rechtsanwalt und Partner bei GTK Rechtsanwälte Klein Figatowski Todtenhöfer PartmbB. 

Zu den Tätigkeitschwerpunkten gehört neben dem Strafrecht und Steuerstrafrecht auch das Cyberstrafrecht sowie die Unterstützung im Bereich Incident Response und IT-Forensik. Ein weiterer Schwerpunkt ist das Recht der Künstliche Intelligenz und das Datenschutzrecht.

Unsere Kanzleiwebseite finden Sie unter www.gtkr.de. Sie erreichen Herrn RA Figatowski unter bonn@gtkr.de . Die Texte und Bilder sind mit Hilfe von GPT4 erstellt.

Foto(s): Martin Figatowski

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