Beteiligung an Immobilienfonds Ziel 7 GbR – Verkauf möglich

  • 1 Minuten Lesezeit

Worum geht es?

In den 90er Jahren wurde Anlegern als Kapitalanlage eine Gesellschaftsbeteiligung an einem Immobilienfonds verkauft. Die Gesellschafterstellung war/ist die eines GbR-Gesellschafters. Herr Ziel legte damalig eine Vielzahl dieser GbRs in Berlin mit Objekten in Berlin auf.

Geworben wurde mit steuerlichen Vorteilen, und damit dass die Objekte staatlich gefördert sind und auch nach 20 Jahren eine Anschlussförderung gewährt wird; sich das Objekt also trägt.

Die Anschlussförderung wurde aber nicht gewährt und das Finanzierungskonstrukt brach zusammen, mit der Folge, dass die Gesellschafter Nachschüsse leisten müssen und teilweise große und teure Sanierungsverfahren durchgeführt werden mussten.

Leisteten die Gesellschafter die Nachschüsse nicht, so wurde das Verfahren „Sanieren statt Ausscheiden“ betrieben und beschlossen, die Gesellschafter aus der Gesellschaft auszuschließen, mit der Folge, dass diese ein negatives Abfindungsguthaben an die Gesellschaft leisten mussten, welches teilweise bei der Ziel 8 GbR bis 180 % der ursprünglichen Einlage umfasste.

Welche Probleme bestehen für die Anleger?

Zunächst besteht eine Nachschusspflicht für die Gesellschafter, wenn sich die Gesellschaft in den roten Zahlen befindet. Darüber hinaus haften die Anleger direkt gegenüber den ursprünglich finanzierenden Banken, die die Anleger auch direkt in Anspruch nehmen können, wenn eine Haftungsbegrenzung in dem Gesellschaftsvertrag enthalten ist, quotal nur in Höhe der Einlage.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Anlage für die Anleger in jeder Art und Weise nachteilig ist.

Es gibt eine Lösung!

Wir betreuen Anleger, denen von der Neunte D.V.I. Investment GmbH angeboten wurde, den Gesellschaftsanteil für 30 % der ursprünglichen Anlage zu erwerben, unter Haftungsfreistellung von der Inanspruchnahme Dritter, der Gesellschaft und der Banken.

Gern koordinieren wir weitere Interessenten, da das Angebot des Käufers steht, bei mehreren Verkaufsinteressenten den Kaufpreis zu erhöhen.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht/Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Beiträge zum Thema