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Betreiben des Scheidungsverfahrens – Ehe zerrüttet?

  • 1 Minuten Lesezeit
Sandra Voigt anwalt.de-Redaktion

[image]Man kann niemanden zur Ehe zwingen! Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn die Ehe bereits geschlossen wurde und einer der Ehegatten später die Scheidung verlangt.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg gilt eine Ehe bereits als zerrüttet, wenn ein Ehepartner hartnäckig die Scheidung betreibt. Der entgegenstehende Wille des anderen Ehepartners bleibt dann unberücksichtigt.

Der Scheidungsantrag wurde gestellt

Im zugrunde liegenden Fall stellte ein Mann vor dem zuständigen Gericht einen Scheidungsantrag. Er habe sich vor etwa zwei Jahren von seiner Frau getrennt und sei bereits zu seiner neuen Partnerin gezogen. Eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft mit seiner Frau sei für ihn undenkbar. Die Frau empfand den Auszug des Mannes zunächst nicht als Trennung, da sie auch danach noch regelmäßigen Kontakt miteinander gehabt hatten. Als der Mann aber sämtliche Zahlungen an die Frau einstellte, akzeptierte sie die Trennung.

Das Gericht sieht die Ehe als zerrüttet an

Das OLG erklärte die Ehe gemäß §1565 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für gescheitert und sprach die Scheidung aus. Es könne nicht mehr mit der Wiederherstellung der Ehe gerechnet werden, da der Mann nicht nur aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen sei, sondern bereits eine neue Partnerin habe und die finanzielle Unterstützung für seine Frau gestrichen habe. Im Übrigen habe er hartnäckig das Scheidungsverfahren betrieben, was ebenfalls deutlich mache, dass er an der Ehe nicht länger festhalten möchte. Der Wunsch der Frau nach der Fortsetzung der Ehe reiche nicht aus, den Scheidungsantrag zurückzuweisen, wenn sich ihr Partner endgültig abgewendet habe.

(OLG Brandenburg, Beschluss v. 10.03.2011, Az.: 9 UF 90/10)

(VOI)
Foto(s): ©iStockphoto.com

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