Betreiber von bet365.de zur Erstattung von über 46.000 Euro Wetteinsätzen verurteilt worden

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Das Landgericht Landshut hat die Hillside (Sports) LP, die das das Sportwetten-Portal bet365.de betrieben hat, am 8. Oktober 2021 dazu verurteilt, Wettverluste von über 46.000 EUR zu erstatten (75 O 1849/20).

Gerichte am Wohnsitz der Geschädigten zuständig

Das Gericht hat zunächst bestätigt, dass Casinos und Wettbüros an den Wohnsitzen der Geschädigten verklagt werden können, und sich die Frage, ob die Casinos und Wettbüros die Wetteinsätze erstatten müssen, nach deutschem Recht richtet.

Wetten verstoßen gegen das Verbot von Glücksspielen im Internet

Das Gericht hat festgestellt, dass die Wetten unwirksam sind, weil die Hillside (Sports) LP keine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten im Internet hatte.

Nach § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrages 2012 war das Veranstalten von Glücksspielen, zu denen auch Sportwetten gehören, im Internet verboten. Nach § 4 Abs. 5 konnten die Bundesländer zwar Sportwetten genehmigen, die Beklagte besaß aber keine solche Genehmigung.

Das Gericht stellt des Weiteren fest, dass das Verbot von Glücksspielen im Internet nicht gegen die in der Europäischen Gemeinschaft garantierte Dienstleistungsfreiheit verstößt und daher nicht unwirksam ist.

Folge des Verstoßes gegen das Verbot des Veranstaltens von Glücksspielen im Internet ist, dass die Wetten nichtig sind. Die Wetteinsätze sind deshalb ohne Rechtsgrund erfolgt und können zurückverlangt werden.

Rückforderung nicht ausgeschlossen

Das Gericht bestätigte schließlich, dass der Kläger seine Wetteinsätze trotz des Umstandes zurückverlangen kann, dass er sich selber an illegalen Wetten beteiligt habe. Die Hillside (Spots) LP sei nämlich nicht schutzwürdig, weil sie den Kläger nicht darüber aufgeklärt habe, dass sie keine Genehmigung besitzt.

Betroffene müssen sich wegen drohender Verjährung beeilen

Ansprüche auf Rückzahlung von Spiel- oder Wetteinsätzen verjähren jeweils am Ende des 3. Kalenderjahres nach dem Einsatz. Einsätze die also 2018 getätigt wurden, verjähren somit am 31.12.2021. Die Verjährung kann nur dadurch gehemmt werden, dass die Ansprüche auf Erstattung von Glücksspiel- oder Wetteinsätzen vor diesem Termin eingeklagt werden.

Foto(s): www.shutterstock.com

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