Betreuungsverfügung: Damit Sie entscheiden, wer Ihr Betreuer wird!

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Die Menschen in Deutschland werden immer älter. Das führt immer öfter dazu, dass Menschen im Alter z. B. wegen einer Demenz-Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, sich um ihre rechtlichen Angelegenheiten zu kümmern. Aber auch junge Menschen können nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit (Hirnschlag etc.) außerstande sein, sich um sich selbst zu kümmern.

Tritt dieser Fall ein, wird vom Gericht ein (rechtlicher) Betreuer bestellt, der sich um die Belange der Personen kümmern soll. Die Bestimmung eines Betreuers durch das Gericht ist aber oft nicht die beste Wahl für die Person, die Betreuung benötigt. Eine Betreuungsverfügung kann dem vorbeugen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Falle eines Falles Ihr rechtlicher Betreuer sein soll. Sie können also eine Person Ihres Vertrauens bestimmen, die im Ernstfall zu Ihrem Betreuer bestimmt wird und damit dafür verantwortlich ist, Dinge, die Sie nicht mehr regeln können, für Sie zu regeln. Das Betreuungsgericht muss – so will es das Gesetz! – Ihren Vorschlag aus der Betreuungsverfügung berücksichtigen, wenn dem Gericht die Verfügung bekannt ist.

Form der Betreuungsverfügung

Eine bestimmte Form ist für die Betreuungsverfügung nicht vorgeschrieben. Aber allein die erheblichen rechtlichen Folgen, die die Betreuung für Sie und auch für Ihre Angehörigen haben kann, machen deutlich: Man sollte die Betreuungsverfügung schriftlich abfassen.

Denn nur so kann die Person, die Sie als Ihren Betreuer bestellt wissen wollen, dem Betreuungsgericht beweisen, dass das Ihr Wille ist.

Hinterlegung der Betreuungsverfügung

Bei Gericht hinterlegt werden muss eine Betreuungsverfügung übrigens nicht. In etlichen Bundesländern kann man das aber tun, z. B. in Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder Thüringen. Besteht in Ihrem Bundesland die Möglichkeit, eine Betreuungsverfügung zu hinterlegen: Machen Sie davon Gebrauch, damit das zuständige Gericht von der Verfügung im Ernstfall wirklich etwas mitbekommt und Ihren Willen berücksichtigen kann.

Vordruck oder individueller Rat?

Wie in vielen Angelegenheiten gilt auch bei der Betreuungsvollmacht: „Maßgeschneidert“ ist besser als von der Stange. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Wünsche korrekt erfasst werden. Einer individuell abgefassten Betreuungsverfügung ist also immer der Vorzug zu geben vor einer Vorlage – egal woher sie stammt. Und besprechen Sie unbedingt mit der Person, die Ihr Betreuer werden soll, ob sie diese verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen will.

Fazit

Kümmern Sie sich rechtzeitig – also wenn Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind – darum, festzulegen, wer Sie im Falle des Falles rechtlich vertreten können soll. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkung auf Sie, aber auch auf Ihre Angehörigen! Denn immerhin wird diese Person im Falle eines Falles Ihr gesetzlicher Vertreter – so wie es beispielsweise auch Eltern für minderjährige Kinder sind.

Und wenn Sie Fragen zum Thema Betreuungsverfügung haben: Kontaktieren Sie mich gerne!


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