Betreuungsvorsorge

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Die wenigsten denken daran, dass Sie auch eine Vorsorge treffen müssen, wenn Sie durch Unfall, Krankheit oder ähnliches nicht mehr in der Lage sind für sich zu handeln und zu entscheiden. Dies kann schon in jungen Jahren eintreten.

Hierzu gibt es die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung oder der Betreuungsverfügung.

Diese Verfügungen und Vollmachten kommen nur zum Tragen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können. Bis zu diesem Moment behalten Sie jedoch das Recht die Vollmacht/Verfügung jederzeit ganz oder teilweise zu ändern.

Mit der Vorsorgevollmacht geben Sie dem Bevollmächtigten die Befugnis für Sie Verträge, Bankangelegenheiten und weiteres zu regeln.

In der Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wünschen bzw. ablehnen.

Mit der Betreuungsverfügung erteilen Sie den Auftrag an das Gericht, wer als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, wenn das später einmal nötig wird.

Weitere Informationen erhalten Sie auf meiner Website. 
www.kanzlei-heimburg.de/aktuelleserb.html



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