Betriebsbedingte Kündigung bei Outsourcing zulässig

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Entschließt sich ein Arbeitgeber, zuvor von eigenen Arbeitnehmern ausgeübte Tätigkeiten in Zukunft nicht mehr durch Arbeitnehmer, sondern durch selbständige Unternehmer ausführen zu lassen, so ist diese Grundentscheidung gerichtlich nur auf Willkür oder Missbrauch hin überprüfbar.

Entfällt als Folge einer solchen freien Unternehmerentscheidung der bisherige Beschäftigungsbedarf für Arbeitnehmer, so liegt ein betriebsbedingter Kündigungsgrund vor. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber den betroffenen Arbeitnehmern die Fortführung der gleichen Tätigkeit als Selbständige anbietet.

Das BAG bestätigte damit die bisherige Rechtsprechung.

Christian Fuhrmann

Rechtsanwalt


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