Betriebsrat – was Sie wissen sollten

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Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?

In größeren Betrieben haben die Arbeitnehmer Anspruch auf Bildung eines Betriebsrates. Der Betriebsrat ist als Bindeglied zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu verstehen, wobei er natürlich hauptsächlich Arbeitnehmerinteressen vertritt. Gleichwohl soll das Gebot der fairen Zusammenarbeit ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gewährleisten.

Der Betriebsrat ist im Wesentlichen zuständig für innerbetriebliche Regelungen. So muss er z. B. bei der Anordnung von Überstunden, bei der Einführung einer Hausordnung und ähnlichen Fällen zuvor beteiligt werden.

Auch bei der Kündigung von Arbeitnehmern muss der Betriebsrat vorher gehört werden, die Kündigung ist allerdings nicht zustimmungsbedürftig. Nur wenn ein Betriebsratsmitglied (außerordentlich) gekündigt werden soll, bedarf es hierzu der Zustimmung des Betriebsrates.

Wie werden Betriebsratsmitglieder geschützt?

Jedes Betriebsratsmitglied (auch Nachrücker, sofern sie an einer Sitzung teilgenommen haben) genießt Kündigungsschutz. Danach darf der Arbeitgeber dem Betriebsratsmitglied nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Auch Mitglieder des Wahlausschusses genießen diesen Kündigungsschutz, der allerdings ein Jahr nach Abschluss der Betriebsratswahl endet.

Wer trägt die Kosten des Betriebsrats?

Der Arbeitgeber muss alle Kosten, die aufgrund der Betriebsratsarbeit anfallen, tragen. Dies gilt in erster Linie für Arbeitszeit, die aufgrund von Betriebsratstätigkeit versäumt wird, aber auch für Fortbildungen und die Kosten für die Ausstattung des Betriebsrats mit Fachliteratur und Büromaterial. Der Arbeitgeber ist sogar verpflichtet, dem Betriebsrat Prozesse zu finanzieren, die dieser gegen den Arbeitgeber führt. Ein gerichtliches Verfahren gegen den Betriebsrat ist für den Arbeitgeber somit sehr kostspielig, da er zwei Anwälte, den eigenen und den des Betriebsrats, bezahlen muss.


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