Betrug beim Online-Banking: Wie kann ich mich und mein Geld im Internet schützen?

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Mit 44 % ist der Betrug im Jahr 2024 die häufigste Deliktform im Internet, so das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). 15 % der Fälle innerhalb der Cyberkriminalität geschehen im Rahmen des Online-Bankings. Dass es sich bei den Opfern nicht mehr ausschließlich um ältere Menschen handelt, zeigt das BSI in seinem Cybersicherheitsmonitor: 28 % der Internetbetrugsfälle betreffen 16- bis 22-Jährige, obwohl die Mehrheit von ihnen das eigene Risiko als gering oder ausgeschlossen einschätzt. Wie aber kann ich mich selbst schützen und was gilt es dabei zu beachten?

Risiken beim Online-Banking – Warum die Bank den Schaden nicht immer ersetzen muss

In einem kürzlich entschiedenen Fall rief ein vermeintlicher Bankangestellter eine Frau an und erzählte ihr von einer unberechtigten Kreditkartenanmeldung, welche nur mittels Freigabe über das pushTAN-Verfahren gelöscht werden könne. Die Frau kam der Aufforderung nach und gab mehrere Vorgänge frei. Daraufhin hoben die Betrüger über 7.500 € von ihrem Konto ab. Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig klagte sie gegen ihre Bank im Ergebnis ohne Erfolg. Dieses entschied, dass die Frau ihren Vermögensschaden selbst grob fahrlässig verursacht habe (Beschl. v. 06.01.2025, Az. 4 U 439/23).

Zwar habe sie grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung gehabt, da sie die Zahlungen nicht autorisiert habe. Die Bank konnte ihr allerdings einen eigenen Anspruch entgegenhalten, denn aus deren Sicherheitshinweisen ergebe sich eindeutig, dass Mitarbeiter zur TAN-Abfrage nicht berechtigt seien. Die Frau hätte demnach misstrauisch werden müssen. Auch seien in der Vergangenheit bereits ähnliche Anrufe bei ihr eingegangen. Unter diesen Umständen habe sie nach Ansicht der Richter pflichtwidrig entgegen den Sicherheitshinweisen der Bank gehandelt.

Betrugsversuche im Internet: Wie sollte ich mich verhalten?

Betrüger entwickeln ihre Betrugsmaschen stetig weiter. Der angeführte Fall zeigt, dass im Vorfeld besondere Vorsicht geboten ist. Sollten Sie einmal nicht sicher sein, stehen Ihnen einerseits Ansprechpartner bei Ihrer Bank zur Verfügung. Andererseits sollten Sie keine persönlichen oder intimen Daten von sich preisgeben, sofern Sie sich unsicher über die Seriosität Ihres Gegenübers sind. Bereits kleinere Verdachtsmomente sollten ernst genommen werden. Im Nachhinein ist ein Gang zur Polizei in jedem Fall unerlässlich, so die Landespolizeipräsidentin Dr. Stefanie Hinz.

Fachanwalt für Strafrecht rät: Vorsicht beim Online-Banking geboten

Nicht immer gehen Betrüger ähnlich offensiv vor wie in dem obigen Beispiel. Teilweise versuchen sie weitaus diskreter, einen Zugriff auf das Vermögen der Betroffenen zu erlangen. Falls Sie selbst Opfer eines Betrugsfalles geworden sind, sollte Ihnen ein starker Partner zur Seite stehen. Wir vertreten Ihre Interessen und klären Sie über die Rechtslage auf. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Daniel Junker unterstützt Sie dabei als Experte. Schreiben Sie uns unkompliziert über unsere unverbindliche Online-Beratung oder melden Sie sich telefonisch (0202 245 67 0), um Ihren Fall zu schildern.

Foto(s): https://unsplash.com/de/fotos/schwarz-graues-digitalgerat-CdYiBHnksAQ

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