Betrug beim Onlinebanking der Targobank; Geschädigte haben Anspruch auf Gutschrift!

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Bei Rechtsanwalt Koch, Leiter des Dezernats für Bankrecht bei Berlinghoff Rechtsanwälte, melden sich Kunden, die Opfer eines Betrugs im Onlinebanking bei der Targobank geworden sind.

Ob es sich dabei um einen sog. Phishing- oder einen Pharming-Angriff handelte oder ob die Täter mittels einer anderen Betrugsmethode hier agierten, ist derzeit noch unklar.

Klar ist dagegen, dass es keine Autorisierung der streitigen Überweisungen durch die Kunden gab und die geschädigten Kunden daher Anspruch auf Gutschrift der betrügerischen Überweisungen haben, § 675u Satz 2 BGB. Die Targobank versucht dagegen, die Kunden erstmal zu vertrösten und verweist auf notwendige Prüfungen. Dabei ist die Sache klar.

Beim einfachen PIN/TAN-Verfahren gibt es aufgrund der technischen Anfälligkeit für Missbrauch durch Dritte nach der Rspr. keinerlei Anscheinsbeweis für die Autorisierung durch den Kunden, aktuell etwas OLG Schleswig (5. Zivilsenat), Beschluss vom 29.10.2018 – 5 U 290/18, mwN.

Auch ein Schadensersatzanspruch wegen grob fahrlässigen Verschuldens ist daher grundsätzlich ausgeschlossen, OLG Schleswig, aaO mwN.

RA Koch hat daher bereits erfolgreich die Erstattung gegenüber der Targobank geltend gemacht.

Wenn auch Sie geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche durch einen qualifizierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.berlinghoff.net


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