Betrug beim Onlinebanking - Schaden begrenzen

  • 1 Minuten Lesezeit

Betrugswelle

Derzeit erreicht uns eine Welle von Fällen, bei denen Bankkunden unberechtigte Abbuchungen von ihrem Girokonto oder Kreditkartenkonto feststellen mussten. Oft geht der Betrug einher mit einem Anruf der Täter, die sie als Bankmitarbeiter ausgeben, das Betrugsopfer mit Namen ansprechen und dabei sogar über die Kontodaten Bescheid wissen. Das Opfer wird dann zumeist mit einem erfundenen Vorwand dazu gebracht, eine biometrische Authentifizierung via pushTAN vorzunehmen. 

Opfer soll TAN generieren

Mit der Authentifizierung wird oftmals nicht nur eine Zahlung bewirkt sondern eine digitale Debitkarte oder ein anderes Zahlungsmittel freigeschalten, mit dem dann weitere Zahlungen ohne Einbindung des Opfers erfolgen. In anderen Fällen melden sich die Täter als Käufer auf eine Onlineverkaufsanzeige des Opfers und erhalten hierdurch die IBAN und Telefonnummer des Opfers. 

wer haftet für den Schaden?

Derart Betrogene müssen nicht zwangsläufig auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Oft muss die Bank den von den Betrügern abgebuchten Betrag dem Konto wiedergutschreiben. Maßgeblich ist dabei, ob der Betrogene die Zahlung selbst autorisiert hat, zB. mittels pushTAN. Dies ist nicht zwangsläufig der Fall. Gibt der Bankkunde versehentlich eine zweite Karte frei oder wird er von den Tätern dazu bewegt, ein digitales Zahlungsinstrument wie Apple Pay auf einem Mobilgerät freizuschalten, dann kann der Täter die Zahlungen teilweise selbst autorisieren. 

Autorisierung maßgeblich

Hat der Bankkunde die Zahlung jedoch nicht selbst autorisiert, dann muss die Bank den abgebuchten Betrag grundsätzlich auf das Konto des Betrogenen zurückbuchen. Wenn die Bank allerdings nachweisen kann, dass der Bankkunde grob fahrlässig gehandelt hat, dann haftet der Kunde für den Schaden. 

Betroffenen empfehlen wir dringend, fachkundig prüfen zu lassen, ob sie sich einen groben Sorgfaltsverstoß vorwerfen lassen müssen. Dies ist nicht zwangsläufig der Fall.



Rechtsanwalt Dragisa Andjelkovic

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dragisa Andjelkovic

Beiträge zum Thema