Betrunken E-Scooter fahren und Führerscheinentzug

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Darf man betrunken E-Scooter fahren?

Nein, das darf man nicht. Grundsätzlich gilt auch beim E Scooter die gleiche Problematik wie bei Autos. 

Das heißt, dass das Fahren ab 0,5 Promille grundsätzlich verboten ist. Wer es trotzdem tut, begeht eine sogenannte Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße von mindestens 500,00 € bestraft plus einem Monat Fahrverbot. Also: Wer betrunken E-Scooter fährt, darf dann in der Regel für einen Monat auch kein Auto fahren.

Kann ich meinen Führerschein dabei auch ganz verlieren?

Gemeint ist hier sicherlich, ob man die Fahrerlaubnis entzogen bekommen kann. Denn bei einem Fahrverbot von einem (oder mehreren Monaten) geht ein Gericht oder die Bußgeldbehörde nicht davon aus, dass jemand „ungeeignet zum Führen von Kfz“ ist.

Das trifft aber in der Regel dann zu, wenn man über 1,09 Promille Blutalkohol aufweist. Dann handelt es sich nämlich um eine Straftat. Das Besondere ist, dass die Führerscheinstelle aber auch bei wiederholtem Fahren unter Alkoholeinfluss über der magischen Grenze von 0,5 Promille solche zum Fahrerlaubnisentzug bestehenden Eignungszweifel anmelden kann. Die Folge ist, dass der Betroffene meist eine MPU (Idiotentest) vorweisen muss, um die Fahrerlaubnis zu behalten.

Außerdem muss beachtet werden, dass die Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter für diejenigen mit Führerschein auf Probe auch schon beim Überschreiten von 0,0 Promille Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hat.

Ich habe aber noch gar keinen Führerschein

Grundsätzlich gilt, dass die E-Scooter ab 14 Jahren gefahren werden dürfen. Wer mit Alkohol im Blut auf einer Fahrt mit dem E-Scooter erwischt wird, bei dem kann festgestellt werden, dass er als ungeeignet zum Führen von Kfz gilt. Das bedeutet, dass die Führerscheinbehörde dann nicht verpflichtet ist, eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Insbesondere dann, wenn eine Sperrfrist festgesetzt wird. 

Hat also der 18-Jährige durch eine Trunkenheitsfahrt eine 12-monatige Sperrfrist erhalten, wird sich seine Fahrausbildung und der Erhalt der Fahrerlaubnis erheblich verzögern, in der Regel sind sogar angefangene Fahrstunden verloren. 

Ist man bei Trunkenheitsfahrten mit E-Scootern grundsätzlich ungeeignet zum Führen von Kfz?

Aus meiner Sicht trifft das nicht zu. Und ich habe bereits in mehreren Verfahren diesen Entzug der Fahrerlaubnis erfolgreich verhindern können. Man wird sehr genau den Einzelfall prüfen müssen. Denn die Fahrt mit einem E-Scooter ist im Gegensatz zur einer Autofahrt unter Alkoholeinfluss weitaus weniger abstrakt und konkret gefährlich.

In der Regel besteht vor allem eine Eigengefährdung. Das trifft insbesondere dann zu, wenn der in der Regel nicht verkehrsrechtlich vorbelastete Fahrer ohne jegliche Fremdgefährdung und ohne Ausfallerscheinung einen E-Scooter gefahren hat.

Das AG Dortmund hat mit Urteilen vom 21.01.2020 – 729 Ds – 060 Js 513/19 und 729 Ds – 349/19 genau diese generelle Ungeeignetheit ab einer bestimmten Alkoholkonzentration verneint.

Allerdings gibt es noch keine ausreichend gesicherte Rechtsprechung hierzu. Hier gilt eine gute juristische Argumentation im Einzelfall und dem konkreten Sachverhalt vorzunehmen, sodass aus der vielleicht unbedachten Fahrt mit dem E-Scooter nicht der Verlust der Fahrerlaubnis insgesamt einhergeht.

Andreas Krämer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, hilft Ihnen weiter.



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