„Better Call Saul“ - Waldorf-Frommer-Abmahnung | Bundesweite Hilfe

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Haben auch Sie eine Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der US-Serie „Better Call Saul“ erhalten? In vielen Fällen kann man sämtliche Ansprüche zurückweisen. Lesen Sie weiter, ob in Ihrem Fall eine Verteidigung sinnvoll ist.

Was ist überhaupt eine Abmahnung wegen „Better Call Saul“?

Gehen Sie davon aus, dass es stimmt, was in der Abmahnung steht, nämlich dass jemand eine oder mehrere Serienfolgen  von „Better Call Saul“ über Ihren Internetanschluss illegal angeboten hat. Eine ganz andere Frage ist, ob man Sie als Anschlussinhaber dafür verantwortlich machen kann, dass jemand anderes den Film in einer Internettauschbörse angeboten hat.

Die Serie ist ein Prequel zur US-Serie „Breaking Bad“ und zeigt die berufliche Entwicklung bzw. den Aufstieg des Anwalts James McGill, der sich später Saul Goodman nennt. Sie Serie spielt, wie „Breaking Bad“ auch, in Albuquerque, New Mexico.

Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte gehen davon aus, dass der Betroffene als Täter oder Störer haftet und fordern daher eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung von € 519,50, die sich aus € 169,50 Anwaltskosten und € 350,00 Schadenersatz zusammensetzen.

Sofern Sie der Täter waren, können Sie bedenkenlos die beigefügte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer abgeben. Zusätzlich sollten Sie sich mit den Anwälten über eine Vergleichszahlung einigen, um die Sache abzuschließen. Denn im Falle einer Klage werden die Kosten unnötig in die Höhe schießen. Im Übrigen machen Sie sich strafbar, wenn Sie der Täter waren.

Viele Abgemahnte haften überhaupt nicht, auch nicht als Störer!

Wenn Sie nicht der Täter der Urheberrechtsverletzung an der Serie „Better Call Saul“ waren, kommt allenfalls eine Störerhaftung in Betracht. Diese setzt jedoch voraus, dass Sie Pflichten bezüglich des Täters verletzt haben. Solche Pflichten bestehen z. B. gegenüber minderjährigen Kindern. Diese muss man darüber aufklären, dass die Nutzung von Internettauschbörsen rechtswidrig ist. Hat man dies versäumt, haftet man als Störer für seine Kinder. Waren z. B. volljährige Kinder für den Upload der Serie „Better Call Saul“ verantwortlich, so besteht eine solche Belehrungspflicht bei einem Erstverstoß gerade nicht, so dass die Störerhaftung und damit die gesamte Haftung entfällt. In einem solchen Fall wäre es töricht, einfach eine „modifizierte Unterlassungserklärung“ abzugeben. Denn jede, auch die modifizierte Unterlassungserklärung führt dazu, dass im Falle eines Verstoßes gegen das Unterlassungsversprechen eine Vertragsstrafe von € 5.000,00 fällig werden kann.

Wer nicht haftet, muss nichts unterschreiben und nichts bezahlen!

Um die Frage zu klären, ob Sie als Anschlussinhaber bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Better Call Saul“ haftbar sind, weil andere die Serie über Ihren Anschluss angeboten haben, sollten Sie einen erfahrenen Anwalt, wie Matthias Hechler, M.B.A., telefonisch für eine kostenlose Erstberatung täglich von 8:00 Uhr bis 20:00 kontaktieren (Telefonnummer siehe oben rechts auf dieser Seite). Sie können auch das Kontaktformular unter www.abmahnungs-abwehr.de/abmahnung-waldorf-frommer/nutzen. Ich habe tausende Abmahnungen von Waldorf Frommer bearbeitet.

Lesen Sie hier die Bewertungen meiner Mandanten.

Rechtsanwalt Matthias Hechler, M.B.A. steht für:

  • Erfahrung mit über 17.000 Filesharing-Abmahnungen
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Ich freue mich auf Ihren Anruf.

Lesen Sie auch hier über eine Abmahnung wegen „Gallows - Jede Schule hat ihr Geheimnis“.


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