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Bewährungsstrafe für Beleidigung einer Polizistin als Pumuckl

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Das Amtsgericht Regensburg hat am 30.10.2012 einen Fußballfan wegen Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt.

Nach dem Drittligaspiel Jahn Regensburg gegen Jena kam es in einem Biergarten zu einem Streit zwischen mehreren Fußballfans. Darauf schritt die Polizei ein und sprach mehrere Platzverweise aus. Der 27 jährige Angeklagte tätigte daraufhin gegenüber einer Polizistin folgende Aussage: „Hat der Pumuckl heute auch was zu sagen?" Daraufhin erstattete die Beamtin Strafanzeige wegen Beleidigung.

Im folgenden Strafverfahren vor dem Amtsgericht Regensburg zeigte sich der Angeklagte, der bereits wegen Beleidigung und Widerstandshandlungen strafrechtlich in Erscheinung trat, reuig. Trotzdem wurde er zu einer zweimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Staatsanwaltschaft forderte außer der Bewährungsstrafe auch ein zweijähriges Fußballverbot für den jungen Mann. Diesem Antrag folgten die Richter nicht.

Das Urteil zeigt einmal wieder das kompromisslose Vorgehen seitens der bayrischen Justiz. Auch die Tatsache, dass die Staatsanwalt als Auflagen Stadionverbote fordert, ist bedenklich. In jedem Fall wird hier bei einer solch harmlosen Beleidigung eindeutig überreagiert.


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