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Bewährungsstrafe für Fußballfan aus Darmstadt

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Das Amtsgericht Kaiserslautern hat gegen einen 32-jährigen Fußballfan von Darmstadt 98 zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Durch die Rücknahme des Einspruchs wurde ein entsprechender Strafbefehl nun rechtskräftig.

Im vorliegenden Fall warf der aus Frankfurt stammende alkoholisierte 32-Jährige nach Abpfiff des Spiels 1.FC Kaiserslautern gegen SV Darmstadt 98 am 21. November 2015 gegen 23 Uhr in der Zollamtstraße eine geöffnete, noch teilweise gefüllte Bierdose gezielt gegen den Kopf eines Polizeibeamten. Dieser erlitt ein Halswirbelschleudertrauma. Der Beschuldigte hatte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In der Hauptverhandlung vom 14.01.2016 hat er diesen jedoch auf Anraten des Richters mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Das Amtsgericht Kaiserslautern setzte als Bewährungsauflage eine Zahlung in Höhe von 2000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung fest.

Das Gericht blieb dabei am unteren gesetzlichen Strafrahmen. Nur bei Bejahung eines minderschweren Falls hätte für das Gericht die Möglichkeit bestanden eine Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten zu verhängen. Für die Annahme eines solchen Falls sah das Gericht jedoch keine Voraussetzungen. Vielmehr hätte dem Beschuldigten womöglich eine höhere Strafe gedroht, da bei einem Einspruch gegen einen Strafbefehl das Verschlechterungsverbot nicht gilt.

Gerade bei Straftaten im Zusammenhang mit Fußballspielen drohen mittlerweile erhebliche Strafen, die einen Eintrag im Führungszeugnis nach sich ziehen. Neben der strafrechtlichen Sanktion droht hier auch die Verhängung eines bundesweiten Stadionverbots durch den jeweiligen Verein.

Es ist daher notwendig, einen Strafverteidiger einzuschalten, der auf dem Gebiet des „Fußballs“ über Erfahrung verfügt. Gerne können Sie sich an mich wenden. Ich nehme bundesweit Mandate im Zusammenhang mit Fußballspielen wahr.


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