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Bewährungsstrafen wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

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Das Amtsgericht Freyung (Schöffengericht) hat eine 23-jährige Frau und einen 28-jährigen Mann aus Niederbayern wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge nach § 30 BtMG zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Im vorliegenden Fall schmuggelten die beiden Angeklagten 9,45 Gramm Crystal Meth von Tschechien nach Deutschland. Dieses wurde in Frischhaltefolien eingepackt und danach in ein handelsübliches Überraschungsei gestopft. Das Überraschungsei hat sich die 23-Jährige anschließend vaginal eingeführt, damit der Schmuggel bei einer Polizeikontrolle nicht auffliegt. Nachdem die beiden Angeklagten von Schleierfahndern gestoppt und kontrolliert wurde, gab die Angeklagte schließlich zu, das Crystal Meth über die Grenze transportiert zu haben und übergab den Polizisten das Überraschungsei mit den 9,45 Gramm.

Im Rahmen der Hauptverhandlung zeigten sich beide Angeklagten einsichtig. Sie gaben zu, für die Drogen jeweils 200 Euro, also insgesamt 400 Euro gezahlt zu haben. Der Frau hätten die 5 Gramm für ein halbes Jahr gereicht. In die Drogenszene sei sie durch ihren damaligen Freund hineingerutscht. Seit einigen Monaten sei sie jedoch clean, habe keinen Suchtdruck mehr und gehe einer vernünftigen Arbeit nach.

Das Schöffengericht verurteilte die bereits einschlägig vorbestrafte 23-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe einem Jahr und elf Monaten auf Bewährung und wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Als Bewährungsauflage muss sie weiterhin 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und auf eigene Kosten sechs Haar- und Urinproben abgeben, um zu beweisen, dass sie keine Drogen mehr nimmt. Ihr 28-jähriger Mitangeklagter wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dabei muss er auch 1000 Euro an eine gemeinnützige Arbeit zahlen und ein Jahr lang Haar- und Urinproben abgeben.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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