Bewährungstrafe

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Was ist eine Bewährungsstrafe?

Eine Bewährungsstrafe bedeutet, dass man zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, diese aber zunächst nicht absitzen muss. Man erhält die Chance, sich innerhalb einer vom Gericht festgelegten Zeit zu „bewähren“. 

Schafft man es in dieser Zeit keine neuen Straftaten zu begehen und kommt den Auflagen und Weisungen ordnungsgemäß nach, wird die Strafe nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen.

Begeht man hingegen neue Straftaten in der Bewährungszeit oder kommt den Auflagen und Weisungen nicht ordnungsgemäß nach, kann die Bewährung widerrufen werden und man muss die Strafe im Gefängnis absitzen. 

Voraussetzungen für eine Bewährungsstrafe

  • Keine Freiheitsstrafe über 2 Jahren
  • Positive Sozialprognose
  • Bei Strafen über einem Jahr: zusätzlich besondere Umstände

Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt nur bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren  in Betracht. Wird vom Gericht eine höhere Freiheitsstrafe als 2 Jahre ausgesprochen, ist eine Bewährung rechtlich nicht möglich. Es spielt dann keine Rolle mehr, dass man beispielsweise zum ersten Mal eine Straftat begangen hat und einem eigentlich eine positive Prognose gestellt werden würde. Aus diesem Grund kann die primäre Verteidigungsstrategie in Fällen, in denen eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe sehr wahrscheinlich ist, darin liegen, eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren zu erreichen, damit eine Bewährung überhaupt erst möglich ist.

Liegt keine Strafe über 2 Jahren vor, entscheidet das Gericht nach seinem Ermessen, ob eine Freiheitstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Hierbei muss für das Gericht eine positive Sozialprognose bestehen. Diese liegt vor, wenn zu erwarten ist, dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. 

Hierbei berücksichtigt das Gericht u. a. folgender Punkte:

  • Persönlichkeit des Angeklagten
  • Vorleben (insbesondere etwaige Vorstrafen)
  • Umstände der Tat (Beweggründe und Tatziele)
  • Verhalten nach der Tat (Reue/Schadenswiedergutmachung)
  • Lebensverhältnisse (Familienverhältnisse,berufliche Situation).

Bei einer Verurteilung über einem Jahr müssen außerdem zusätzlich besondere Umstände vorliegen, die nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Angeklagten eine Bewährungsstrafe rechtfertigen können. 

Bewährungszeit

Wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, legt das Gericht eine Bewährungszeit zwischen 2 Jahren und 5 Jahren fest. In diesem Zeitraum muss der Verurteilte etwaige Bewährungsauflagen erfüllen und darf nicht erneut straffällig werden. Sollte dies der Fall sein, droht der Bewährungswiderruf, mit der Folge, dass der Verurteilte – zusätzlich zur Strafe seiner neuen Tat – die Strafe tatsächlich verbüßen muss. 

Auflagen & Weisungen

Während der Bewährungszeit müssen vom Verurteilten meist Auflagen und Weisungen erfüllt werden. 

Auflagen gem. § 56b StGB dienen der Genugtuung für das begangene Unrecht und können u.a. eine Schadenswidergutmachung, eine Geldauflage oder gemeinnützige Leistungen (Arbeitsstunden) sein. 

Weisungen gem. § 56c StGB sollen dazu beitragen, dass der Verurteilte keine neuen Straftaten begeht. Er kann u.a. dazu angewiesen werden, Anordnungen zu befolgen, die sich auf Aufenthalt, Ausbildung, Arbeit oder Freizeit oder auf die Ordnung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse beziehen, sich zu bestimmten Zeiten bei Gericht oder einer anderen Stelle zu melden, zu der verletzten Person oder bestimmten Personen oder Personen einer bestimmten Gruppe, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, keinen Kontakt aufzunehmen, mit ihnen nicht zu verkehren, sie nicht zu beschäftigen, auszubilden oder zu beherbergen, bestimmte Gegenstände, die ihm Gelegenheit oder Anreiz zu weiteren Straftaten bieten können, nicht zu besitzen, bei sich zu führen oder verwahren zu lassen oder Unterhaltspflichten nachzukommen.

Bewährungswiderruf

Erfüllt der Verurteilte die Auflagen und Weisungen nicht oder begeht er in der Bewährungszeit neue Straftaten, kann die Bewährungszeit verlängert oder die Bewährung widerrufen werden. 

Gegen den Widerruf der Bewährung kann sofortigen Beschwerde eingelegt werden, sodass dann das nächsthöhere Gericht den Bewährungswiderruf prüft.


Strafverteidiger Bewährungsstrafe

Eine Freiheitsstrafe kann nicht immer verhindert werden. In solchen Fällen ist es wichtig, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu beauftragen, damit frühzeitig die besten Voraussetzungen geschaffen werden können, um bei einer Strafe unter 2 Jahren eine positive Sozialprognose und „besondere Umstände“  zu schaffen, damit die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Foto(s): strafrechtskanzlei kolivas

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