BEWEISLASTUMKEHR BEI VERBRENNUNGEN DES PATIENTEN MIT EINEM ELEKTROKAUTER

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Wenn während einer Operation durch den Einsatz eines Elektrokauters ungewöhnliche Stromflüsse entstehen, die zu Verbrennungen beim Patienten führen, deutet dies nach Meinung des Bundesgerichtshofs auf das Vorliegen eines voll beherrschbaren Risikos hin.

Nicht nur der Eingriff selbst, sondern auch die verwendeten Geräte bergen bei einer Tonsillektomie Risiken: Gelegentlich geben sie schlicht während der Op den Geist auf oder fangen Feuer – mit üblen Konsequenzen.

Hauptproblematiken: Ausfall von Geräten und Brandverletzungen In den Berichten wurde ein Ausfall von Geräten am häufigsten erwähnt (31 Prozent). Obwohl dies harmlos klingen mag, kann es, wenn ein Gerät während einer Operation versagt und kein Ersatzgerät verfügbar ist, zu erheblichen Verzögerungen oder gar dem Abbruch des Eingriffs führen. Solche Situationen traten in 35 der dokumentierten Vorfälle auf.

Brandverletzungen wurden als zweithäufigstes Problem angeführt (29 Prozent). Von den 190 gemeldeten Vorfällen betrafen drei das medizinische Personal, darunter Ärzte und Pflegekräfte. So erhielt beispielsweise eine Pflegekraft einen elektrischen Schlag, als sie den Patienten berührte. Beide erlitten leichte Brandwunden. Die verantwortlichen Ärzte schrieben diesen Vorfall dem elektrochirurgischen Gerät zu.

In seinem Urteil vom 26.09.2017 (Az. VI ZR 529/16) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass die Gefahr von Verbrennungen durch den Elektrokauter durch das richtige Platzieren des Patienten auf einer kontinuierlich nicht leitenden Fläche hätte vermieden werden können. Das korrekte Positionieren des Patienten auf dem OP-Tisch sowie die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen, um den Patienten vor potenziellen Schäden zu schützen, fallen in die Verantwortung des Krankenhauses und sind vollständig von ihm zu kontrollieren. Das bedeutet, dass das Krankenhaus beweisen muss, dass es keinen Fehler gemacht hat, was in diesem Fall nicht erfolgreich war.


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