BFH: Steuerpflicht auf deutsche Einkünfte trotz Wohnsitz im Ausland (erweiterte beschränkte Steuerpflicht)
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Viele Deutsche träumen vom Leben im Ausland – sei es unter Palmen, in einer steuergünstigen Metropole oder einfach mit mehr Lebensqualität. Häufig steckt dahinter auch die Hoffnung, dem deutschen Fiskus zu entkommen: „Ich bin doch ausgewandert – das Finanzamt hat keinen Zugriff mehr.“
Doch genau hier lauert ein gefährlicher Irrtum. Wer glaubt, dass mit dem Wegzug automatisch auch die Steuerpflicht endet, riskiert bittere Überraschungen: Nachzahlungsbescheide, Ermittlungen oder sogar Doppelbesteuerung. Der Grund dafür liegt oft im wenig bekannten, aber umso schärferen § 2 AStG – der sogenannten erweiterten beschränkten Steuerpflicht.
In diesem Artikel erfahren Sie, wann Sie trotz Wohnsitz im Ausland weiterhin mit dem deutschen Finanzamt rechnen müssen, warum manche Steuervergünstigungen im Ausland genau das Gegenteil bewirken – und wie Sie kostspielige Fehler von Anfang an vermeiden.
Aktuelles Urteil des BGH zur erweiterten beschränkten Steuerpflicht
In einem aktuellen Urteil vom 14. Januar 2025 (Az. IX R 37/21) hat der Bundesfinanzhof (BFH) klargestellt: Auch nach dem Wegzug aus Deutschland kann eine Steuerpflicht in Deutschland bestehen – und zwar über die sogenannte erweiterte beschränkte Steuerpflicht gemäß § 2 Außensteuergesetz (AStG). Der Fall betraf eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Großbritannien, die dort unter das „Remittance Basis“-System fiel. Doch das Urteil hat weitreichendere Bedeutung – auch unabhängig von Großbritannien.
Was regelt § 2 AStG?
§ 2 AStG regelt die sog. erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Sie betrifft deutsche Staatsangehörige, die:
aus Deutschland wegziehen, also ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen, und
in ein Niedrigsteuerland ziehen oder in ein Land mit besonderen Steuervergünstigungen (sog. Vorzugsbesteuerung), und
wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, z. B. durch Immobilien, Beteiligungen, oder regelmäßige Einkünfte aus Deutschland.
Wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, besteht in Deutschland weiterhin eine beschränkte Steuerpflicht, die sich aber erweitert auf weitere Einkunftsarten, die normalerweise nicht mehr steuerpflichtig wären.
Warum bleibt Deutschland in solchen Fällen „am Ball“?
Die Grundidee ist einfach: Wer aus Deutschland wegzieht, aber weiterhin erhebliche wirtschaftliche Verbindungen zu Deutschland hat, soll sich nicht durch einen bloßen Ortswechsel der deutschen Steuerpflicht entziehen können – insbesondere nicht durch den Wegzug in ein Steuerparadies oder ein Land mit besonders günstiger Besteuerung.
Im Urteil des BFH vom 14. Januar 2025 war entscheidend, dass das ausländische Steuerrecht (Remittance Basis im Vereinigten Königreich) gewisse Einkünfte nur dann besteuert, wenn sie ins Land „eingeführt“ werden. Diese Steuervergünstigung führte dazu, dass deutsche Einkünfte im Ausland steuerfrei bleiben konnten – ein typischer Fall der „Vorzugsbesteuerung“ im Sinne des § 2 AStG.
Was bedeutet das für die Praxis?
Auch wer nicht mehr unbeschränkt steuerpflichtig ist, weil er seinen Wohnsitz im Ausland verlegt, kann wegen § 2 AStG trotzdem weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleiben, wenn:
er/sie deutsche Einkünfte erzielt (z. B. Vermietung, Dividenden, stille Beteiligungen), und
der Wegzug in ein Land mit „Steuervorteilen“ erfolgt.
Der BFH betont ausdrücklich, dass nicht einmal ein kompletter Steuerausfall nötig ist. Es genügt, wenn die Steuer im Ausland erheblich reduziert wird – etwa durch pauschale Besteuerungen oder Befreiungen für bestimmte Einkunftsarten.
Eine Auswanderung allein reicht also nicht, um sich vollständig aus der deutschen Steuerpflicht zu lösen. Es kommt auf das Zielland, dessen Steuersystem und die weitere Bindung an Deutschland an.
Fazit: Steuerpflicht endet nicht an der Grenze
Das Urteil stärkt die bisherige Linie der Finanzverwaltung, es gibt aber auch Rechtssicherheit und Gestaltungsspielraum: Wer ins Ausland zieht, sollte nicht einfach auswandern, insbesondere, wenn im Zielland besondere Steuervorteile locken.
Steuerlich legale Gestaltungen sind möglich, aber sie müssen gut vorbereitet und legal umgesetzt sein. Der Weg in die steuerliche Freiheit beginnt daher nicht erst beim Wegzug, sondern bei der rechtzeitigen Planung und Strukturierung.
Wenn Sie ins Ausland ziehen und weiterhin Einkünfte aus Deutschland beziehen oder Bindungen zu Deutschland unterhalten, lassen Sie Ihre Situation frühzeitig steuerlich prüfen. Ich unterstütze Sie gerne mit meiner Expertise im internationalen Steuerrecht.
Einen weiteren Artikel zum Thema finden Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/auswandern-die-erweiterte-beschraenkte-steuerpflicht-nach-2-astg-anhand-von-fallbeispielen-erklaert-240494.html
Wer ich bin und wie ich Sie professionell unterstützte
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Ein ungeplanter Wegzug aus Deutschland kann unerfreuliche Steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wer rechtzeitig plant, kann den Schritt ins Ausland steuerlich optimal durchführen
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