BGH: Bearbeitungsgebühr bei Verbraucherkrediten unzulässig

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Das ärgerte eine zunehmende Zahl an Bankkunden: Wer sich bei der Bank Geld leiht, der zahlte bislang neben Zinsen meist auch noch eine Bearbeitungsgebühr. Der BGH nahm dazu am 13. Mai in zwei parallelen Urteilen eindeutig Stellung und verschob die Bearbeitungsgebühr bei Kreditverträgen ins Archiv der Geschichte (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Die nun zu erwartende Klagewelle dürfte Banken teuer zu stehen kommen, denn die Erhebung von mehr oder weniger hohen Bearbeitungsgebühren war gängige Praxis.

Natürlich werden sich viele Kreditnehmer die zu Unrecht einbehaltenen Kreditgebühren nun wieder zurückholen wollen. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: "Und dafür stehen die Chancen gut! Das neue Urteil ebnet den Weg und wer innerhalb der vom BGH definierten Verjährungsfrist Gebühren für einen Kreditvertrag bezahlt hat, der bekommt das Geld zurück."

Bislang hatte die Banken eine Grundsatzentscheidung in dieser Sache vermeiden können, obwohl es in mehreren obergerichtlichen Verfahren immer ein verbraucherfreundliches Urteil gegeben hatte. Höchstrichterlich wurden nun über die Kreditvergabepraktiken und Vertragsklauseln der Postbank und der National-Bank verhandelt. Verbraucherschützer halten die gängige Praxis der Banken schon seit langem für illegal. In Karlsruhe ging es in einem konkreten Fall um einen Netto-Kredit von 40.000 Euro, für den eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1200 Euro fällig wurde. In der Regel verlangen Banken bis zu 4 Prozent der Darlehenssumme als Bearbeitungsgebühr.

Joachim Cäsar -Preller: "Kreditnehmer haben nun einen Anspruch auf Rückerstattung dieser Bearbeitungsgebühr und sollten sich zeitnah mit diesem befassen!"

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/aktuelles/artikel/anlegerschutz/

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Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller


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