BGH: Keine Haftung der Eltern für Filesharing

  • 1 Minuten Lesezeit

Der Bundesgerichtshof hat heute in dem mit Spannung erwarteten zweiten Filesharing-Urteil die Haftung der Eltern deutlich gelockert.

Heute hat der Bundesgerichtshof, das höchste deutsche Zivilgericht eine wichtige Entscheidung im Sinne der Familien gefällt. Nach Meinung des Gerichts haften Eltern nicht für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder, wenn sie die vorab über die Rechtswidrigkeit von Tauschbörsen belehrt hatten und keinen Anlass hatten, von einem Fehlverhalten ihrer Kinder auszugehen.

Eltern müssten ihren Kindern grundsätzlich den Zugang zum Internet erlauben können ohne einem übermäßigen Haftungsrisiko ausgesetzt zu sein. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung des BGH „Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht."

Die Vorinstanzen hatten dies noch anders gesehen und die Eltern zur Zahlung von 3.000 EUR Schadensersatz sowie zur Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.380,80 EUR verurteilt.

Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - Morpheus

Weitere Informationen zum Thema Fiesharing finden Sie auf unserer Seite http://www.abmahnhelfer.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten