BGH tendiert im Diesel-Abgasskandal zu einer neuen Form des Schadensersatzes

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Ein sensationeller verbraucherfreundlicher Durchbruch im Diesel-Abgasskandal bahnt sich an: Der Bundesgerichtshof hat in drei Musterverfahren gegen VW, Audi und Mercedes am 8. Mai 2023 neue Leitlinien im Dieselskandal erörtert. Obwohl die Entscheidung erst am 26. Juni 2023 fallen soll, lässt sich schon jetzt eine verbraucherfreundliche Tendenz erkennen. Wer ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Abgassystem seines Diesels erworben hat, kann mit Schadensersatz rechnen. Wie dieser Schadensersatz heißen wird und wie er berechnet wird, ist noch offen. Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ist der BGH dabei, die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) am 21. März 2023 vorgegebenen Leitlinien umzusetzen. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz steigen derzeit enorm. Dr. Stoll & Sauer rät Betroffenen daher zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH gibt es auf unserer Spezial-Website.

Knapp 100.000 Diesel-Verfahren warten auf den BGH

Rund 2100 Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) und schätzungsweise fast 100.000 anhängige Klagen an unteren Instanzen beschäftigen sich auch noch knapp acht Jahren nach dem Beginn des Diesel-Abgasskandals mit Schadensersatzklagen gegen Autohersteller. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 21. März 2023 neue Dynamik in den Skandal gebracht und die Klagemöglichkeiten der Verbraucher deutlich erleichtert und damit der Rechtsprechung des BGH vehement widersprochen (Az.: C-100/21). Der BGH sah für einen Schadensersatz stets den Nachweis von Sittenwidrigkeit und Vorsatz vor. Dem EuGH genügt hingegen bereits fahrlässiges Handeln. Der Nachweis der Fahrlässigkeit lässt sich leichter bewerkstelligen als der des vorsätzlichen Handelns. Schließlich kann kein Verbraucher in Unternehmensabläufe hineinschauen. Das deutsche Gericht musste sich deshalb am 8. Mai 2023 neu positionieren. Der Diesel-Senat am BGH tendiert nach einem Verhandlungsmarathon zu einer neuen verbraucherfreundlichen Rechtsprechung. Verbraucher könnten den durch die Abgasmanipulation verursachten Minderwert ersetzt bekommen und das Fahrzeug behalten. Die Entscheidung will das Gericht am 26. Juni 2023 verkünden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die Entwicklung am BGH im Diesel-Abgasskandal zusammen:

  • Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelte über Schadensersatzansprüche von Dieselkunden für Fahrzeuge mit sogenannten Thermofenstern. Diese schalten bei normalen Temperaturen die Abgasreinigung herunter. Der BGH hat in früherer Rechtsprechung keine vorsätzliche Schädigung erkannt, jedoch hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Schadensersatzhaftung aufgrund von Fahrlässigkeit grundsätzlich bejaht. Der BGH musste nun europäische Rechtsprechung in deutsche überführen. Bei der Verhandlung ließ der BGH durchblicken, dass Käufer von Dieselautos mit illegalen Thermofenstern einen Schadensersatzanspruch haben könnten, der jedoch nicht auf die Rückabwicklung des Kaufvertrages gerichtet ist, sondern auf den Ersatz eines Vertrauensschadens, der sich auf den Minderwert des Autos im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bezieht.
  • Die Vorsitzende Richterin des VIa-Zivilsenats des BGH, Dr. Eva Menges, hat in der mündlichen Verhandlung diesen möglichen Schadensersatzanspruch für Käufer von Dieselautos mit illegalen Thermofenstern als eine Art "Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz" bezeichnet. Der Anspruch würde auf die Wertdifferenz zwischen einem funktionsfähigen Auto ohne Abschalteinrichtung und dem tatsächlich erhaltenen Auto mit der Abschalteinrichtung hinauslaufen. Die genaue Berechnung des Schadens blieb jedoch unklar. Im Gegensatz zu Schadensersatzansprüchen für den VW-Motor EA 189 soll bei illegalen Abschalteinrichtungen durch Thermofenster kein "großer Schadensersatz" gewährt werden, sondern auf den Minderwert abgestellt werden. Beim großen Schadensersatz wird der Kauf rückabgewickelt und der Verbraucher erhält sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometern zurück.
  • Der BGH möchte die Vorgaben des EuGH im Fall von illegalen Abschalteinrichtungen von Dieselautos beachten und deutsches Recht so auslegen, dass es den Schutz von Käufern durch Zulassungsvorschriften anerkennt. Nur so kann eine Haftung wegen Fahrlässigkeit möglich sein.

Welche Rechtsprechung sieht der EuGH im Abgasskandal vor?

In dem EuGH-Fall ging es um einen Mercedes 220 CDI, bei dem ein Thermofenster bei der Abgasreinigung zum Einsatz kam. Durch das Thermofenster wird die Abgasreinigung bei kühleren Temperaturen reduziert, was einen Anstieg der Stickoxid-Emissionen zur Folge hat. Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgasgrenzwerte können nicht eingehalten werden. Das Fahrzeug ist sein Geld nicht wert. Der Käufer machte daher Schadenersatzansprüche geltend. Das Landgericht Ravensburg legte das Verfahren dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Der EuGH hält die Schadenersatzansprüche für gerechtfertigt, weil Mercedes fahrlässig gehandelt hat. Das entsprechende europäische Recht schütze auch die Verbraucher, so das Gericht. Aus Sicht der Dieselskandal-Anwälte wird es nach diesem verbraucherfreundlichen Urteil des EuGH wesentlich leichter sein, erfolgreich gegen Automobilhersteller Schadensersatz einzuklagen. Nicht nur die Erfolgsaussichten sind gestiegen, auch viel mehr Dieselfahrer sind klageberechtigt. Warum ist das so?

  1. Das Thermofenster ist eine illegale Abschalteinrichtung, die dafür sorgt, dass die Abgasreinigung auf dem Prüfstand funktioniert, aber im normalen Straßenverkehr die Umwelt verschmutzt und die Gesundheit der Menschen gefährdet.
  2. Schon fahrlässiges Handeln der Autohersteller beim Einbau von Abschalteinrichtungen kann ausreichen, um eine Klage auf Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen. Eine Verurteilung zu Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal ist nach verschiedenen BGH-Urteilen möglich, wenn ein sittenwidriges und vorsätzliches Handeln nachgewiesen werden kann (BGB §826). Der Nachweis des vorsätzlichen Handelns ist jedoch schwierig, da niemand Einblick in die Entscheidungsstrukturen der Autohersteller hat, was es für Kläger erschwert.
  3. Da das Thermofenster in fast allen Dieselmotoren verbaut wurde, können Verbraucher gegen jeden Hersteller von Dieselfahrzeugen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen, einschließlich VW, Mercedes, Audi, Toyota, Renault, Opel, Fiat, Jeep, BMW, Lancia, Skoda, Seat und Peugeot.
  4. Wohnmobil-Fahrer sollten aufpassen: Der Abgasskandal von Fiat Chrysler Automobiles (FCA), der jetzt unter dem Namen Stellantis firmiert, wird aufgrund eines EuGH-Urteils neue Dynamik erhalten. Viele Verfahren sind in Erwartung des EuGH-Urteils von deutschen Gerichten auf Eis gelegt worden. Eine Verurteilung von FCA zur Zahlung von Schadensersatz wäre nach dem EuGH-Urteil und den bisherigen Einlassungen des BGH keine Überraschung.

Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien in Deutschland. Mit der Expertise von über 30 Anwälten und Fachanwälten steht die Kanzlei in allen wichtigen Rechtsgebieten den Mandanten in den Standorten Lahr, Stuttgart, Kenzingen und Ettenheim zur Verfügung. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht sowie den Abgasskandal spezialisiert. Hinzu kommen die Themen Arbeits-, IT-, Versicherungs-, Reise-, Sozial-, Arbeits-, Verkehrs- und Verwaltungsrecht. Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG, handelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Vergleich aus. Aktuell führen die Inhaber in einer Spezialgesellschaft die Musterklage gegen die Mercedes-Benz Group AG.

Foto(s): Pixabay

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