Abgasskandal: Schadenersatz ohne Fahrzeugrückgabe in Form des sogenannten kleinen Schadensersatzes

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Die Verurteilungen zur Zahlung des sogenannten kleinen Schadenersatzes nehmen zu. Für einen Audi A5 Sportback mit dem Schummelmotor EA288 erhielt ein geschädigter Verbraucher 20 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als merkantilen Minderwert.

Das Landgericht Düsseldorf hat im Dieselabgasskandal gegen die Volkswagen AG ein Urteil zur Wertminderung wegen der Manipulationen an einem Vierzylinder-Dieselmotor EA288 gesprochen. Dieser ist in einem Audi A5 Sportback 2.0 TDI verbaut. Der geschädigte Verbraucher erhielt 6.399,03 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2020. Zudem wurde die Volkswagen AG verurteilt, den Kläger von den durch die Beauftragung der Prozessbevollmächtigten des Klägers entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 650,34 Euro freizustellen (Urteil vom 22. Februar 2022, Az.: 16 O 248/20).

Der Kläger erwarb das streitgegenständliche Fahrzeug am 5. Juli 2017 fremdfinanziert zu einem Kaufpreis von 31.995,15 Euro mit einer Laufleistung von 58.000 Kilometer. Die Schlussrate des Darlehens war am 7. August 2020 fällig. Im Fahrzeug ist ein SCR-Katalysator (sogenannte Ad-Blue-Technologie) verbaut sowie eine Software, welche anhand diverser Parameter erkennt, ob sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand zum Durchfahren des Neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) befindet. Diese Fahrkurvenerkennung ist nach wie vor im Fahrzeug verbaut. Erkennt die verbaute Fahrkurvenerkennung einen Testzyklus, wird die Abgasrückführung in einer anderen Weise geregelt als im normalen Straßenverkehr.

„Das Gericht hat eindeutig bestätigt, dass der Verbau einer Fahrkurvenerkennung, die unstreitig nur im Prüfstand unter bestimmten Voraussetzungen das Emissionsverhalten des Fahrzeugs verbessert, eine arglistige Täuschung des KBA darstellt, mittels derer die Beklagten die Typengenehmigung erschlichen hat. Denn die Beklagte hat im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens vorgespiegelt, das Fahrzeug werde im Prüfstand unter denselben Motorbedingungen betrieben wie außerhalb des Prüfstands. Bei dieser Einwirkung im Prüfstandsbetrieb handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Daher sei die Verurteilung der Volkswagen AG nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung logische Folge, betont Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung. Das Besondere ist die Verurteilung zum sogenannten kleinen Schadenersatz: „Dabei erhält der geschädigte Verbraucher geringeren Schadenersatz, behält aber das Fahrzeug und muss keine Entschädigung für die gefahrenen Kilometer fahren. Das ist eine gute Möglichkeit für Verbraucher, die vom Dieselabgasskandal betroffen sind und die Wertminderung des Fahrzeugs ausgleichen wollen, aber das Fahrzeug behalten möchten.“ Der merkantile Minderwert des Fahrzeugs belaufe sich auf 20 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs, hatte der Kläger gefordert. „Dem hat das Landgericht Düsseldorf zugestimmt und damit diese interessante Möglichkeit einmal mehr bestätigt!“, sagt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Für Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steht fest: „Die Gerichte finden immer wieder neue Ansatzpunkte für die Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das zeigt, dass Dieselgate 2.0 nicht beendet ist.“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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